Neue Bestimmungen

Ab 8.11. drohen Wartezeiten am Flughafen

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Wenn die strengeren EU-Sicherheitskontrollen am Flughafen starten, drohen Verzögerungen beim Einchecken - Vorbereitung ist ratsam.

Was bis jetzt nur für Reisende in die USA galt, ist ab 6. November für Reisende in ganz Europa Wirklichkeit: Die Mitnahme von Flüssigkeiten in das Flugzeug wird beschränkt, ebenso wie die erlaubte Handgepäckgröße. Mit erheblichen Verzögerungen muss gerechnet werden, Passagiere sollen alle Maßnahmen bereits zu Hause vorbereiten.

Neben der Mitnahme von Flüssigkeiten wird auch die zulässige Handgepäckgröße auf 56 x 45 x 25 cm beschränkt.

Notsackerl und Info am Flughafen
Der Wiener Flughafen arbeitet bereits an der Umsetzung der neuen EU-Sicherheitsmaßnahmen. Diese beschränken ab 6. November die Mitnahme von Flüssigkeiten auf allen Flügen im EU-Raum sowie Norwegen, Island und die Schweiz, unabhängig von deren Bestimmungsort. Neben Informationsmaterialien stehen ab diesem Zeitpunkt auf den Airports "Notsackerl" und Umpackstationen zur Verfügung.

Ausnahmen für einige Substanzen
Ausnahmen gibt es laut Peter Bencza, im Innenministerium zuständig für das Flugsicherheitswesen, für Medikamente, die während des Fluges benötigt werden, ebenso für Babynahrung und Diätnahrung. Für Arzneimittel und Diätprodukte müssen Passagiere aber künftig eine ärztliche Bestätigung oder ein Rezept auf ihren Namen mitführen.

Zeit und Nerven sparen
Jene Passagiere, die ihre Flüssigkeiten bereits zu Hause in vorschriftsmäßige Ein-Liter-Sackerln gepackt haben, nichts mehr zu beachten haben". Die Plastiksäcke müssen verschlossen und getrennt vom Handgepäck an der Sicherheitskontrolle vorgewiesen werden, können aber im Flugzeug wieder geöffnet werden - sie dienen nur als Maßeinheit für die Kontrollorgane. Diese Beschränkung von Getränken und Toiletteartikeln auf eine Maximalgrenze von 100 ml pro Flasche gilt ab 8. November ohne zeitliche Befristung. Den Reisenden wird empfohlen, vor allem in den ersten kritischen zwei Wochen jeweils noch eine Stunde früher am Flughafen zu sein.

Freiheit nach der Kontrolle
Weiterhin unbegrenzte Mengen dürfen in den Flughafen-Shops nach der Bordkartenkontrolle eingekauft werden. " Diese Waren sind registriert und kontrolliert und werden in Sackerln mit besonderer Kennzeichnung versiegelt." Sie dürfen - im Gegensatz zu Sackerln mit normalem Handgepäck - auf der ganzen Reise nicht geöffnet werden. Zusätzlich muss der gut sichtbare Kassabon Uhrzeit und Örtlichkeit ausweisen.

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