Der 27-Jährige nahm die Nachtschwärmerin plötzlich in den Schwitzkasten, würgte sie, bedrohte die Wienerin mit dem Umbringen, missbrauchte und filmte das junge Opfer dabei: Statt bis zu 15 Jahren Haft bekam er für das abscheuliche Sexualverbrechen nur sechseinhalb Jahre. Nicht rechtskräftig.
Wien. Ein 27-jähriger Afghane ist am Mittwoch am Landesgericht zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er in der Nacht auf den 4. Mai 2025 eine 17-Jährige in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus vergewaltigt hatte. Die Jugendliche befand sich am Heimweg von einer Feier, als sie - wie auch oe24 damals berichtete - gegen 4.00 Uhr von dem Mann angesprochen und in ein Gespräch verwickelt wurde. Als sie seine Frage verneinte, ob sie mit ihm Sex haben wolle, wurde er gewalttätig und kam seinem Verlangen mit äußerster Brutalität nach.
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Der Wieningerplatz im 15. Bezirk in Wien. Hier kam es zu dem schrecklichen Sexualverbrechen.
Laut Anklage nahm er die 17-Jährige in den Schwitzkasten, würgte sie und zerrte sie auf die andere Straßenseite hinter ein geparktes Fahrzeug. Dort brachte er die Jugendliche zu Boden und drohte ihr mehrmals mit dem Umbringen, falls sie sich wehre oder um Hilfe rufe. Dann hielt er ihr den Mund zu und verging sich an der Jugendlichen. Bei der Polizeieinvernahme gab er sogar an, regelmäßig Frauen zu seinem Vergnügen zu filmen - auch mehrere Sequenzen der Vergewaltigung nahm er mit dem Handy auf. Eine Stunde lang fiel er über das Mädchen her.
"Sie lügt nicht", meinte der bisher Unbescholtene, der 2015 nach Österreich gekommen war und sich grundsätzlich integriert zu haben schien. Er ging bis zu seiner Festnahme einer regelmäßigen Beschäftigung im Gastgewerbe nach. Aufgrund seiner guten Deutschkenntnisse benötigte er bei der Verhandlung keinen Dolmetscher. Er könne sich "an die Vorfälle nicht wirklich erinnern", behauptete der Afghane. Er sei damals unter dem Einfluss von Kokain und Alkohol gestanden: "Das macht mich aggressiv."
Staatsanwaltschaft berief: Strafe zu niedrig
Die Angaben der 17-Jährigen, die im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch vernommen worden war und deshalb nicht mehr als Zeugin bei Gericht aussagen musste, wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit erörtert. Sie bekam 5.000 Euro an Schmerzengeld zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Daniel Strauss bat um Bedenkzeit, die Staatsanwältin meldete Berufung gegen die Strafhöhe an.