Drei Jahre Haft

Algerier stach in Wien Landsmann nieder

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Er wurde wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen.

Weil er im vergangenen Sommer einen Landsmann am Wiener Praterstern niedergestochen und lebensgefährlich verletzt hatte, ist am Donnerstag ein algerischer Asylwerber im Straflandesgericht zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidigerin Alexandra Cervinka nahm die Strafe an, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.

"Ich war blind vor Wut"
Der 35-Jährige hatte beim Prozessauftakt Ende Jänner die Tötungsabsicht bestritten, aber eingeräumt: "Ich war blind vor Wut." Der Angeklagte war im vergangenen Juli nach Wien gekommen, wo er um Asyl ansuchte. Wenig später wurde er beim Diebstahl von Markenkleidung im Wert von 1.000 Euro erwischt. Dafür wurde er Anfang August verurteilt. Nur wenige Tage später kam es zur nun gegenständlichen Bluttat.

Nachdem er in einer Moschee seine Gebete verrichtet hatte, traf der Angeklagte am Praterstern einen 27 Jahre alten Landsmann, den er im Flüchtlingslager Traiskirchen kennengelernt hatte. Der Bekannte wusste, dass der Bruder des Angeklagten diesem zum Bestreiten des Lebensunterhalts 500 Euro überwiesen hatte. Der 27-Jährige soll ihn aufgefordert haben, ihm etwas vom Geld abzugeben. Als der 35-Jährige ablehnte, habe der Bekannte ihm ins Gesicht geschlagen und eine Kette vom Hals gerissen, schilderte der Angeklagte dem Schwurgericht (Vorsitz: Georg Olschak). Da habe er mit einem Klappmesser "einfach auf ihn gestochen. Ich wollte ihm Angst machen, ihn einschüchtern".

Notoperation
Sechs Stiche kassierte der 27-Jährige, darunter zwei in die Schulter und einen ins Gesäß. Am bedrohlichsten war ein Bauchstich, der laut Gerichtsmediziner zum Tod hätte führen können, wenn Augenzeugen nicht sofort die Rettung verständigt hätten. Eine Notoperation rettete dem 27-Jährigen das Leben.

Die Geschworenen verwarfen am Ende den inkriminierten Mordversuch mit dem knappest möglichen Stimmenverhältnis. Vier Laienrichter waren für die Anklage, vier dagegen. Man einigte sich schließlich mehrheitlich auf eine absichtlich schwere Körperverletzung. Bei einer Strafdrohung von einem bis zu fünf Jahren erschienen dem Gericht drei Jahre der Schuld und der Schwere der Tat angemessen.

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