Zwei Jugendliche schossen auf fahrende Autos.
Weil sie mit einem Luftdruckgewehr auf fahrende Autos geschossen haben, sind am Montag am Landesgericht Klagenfurt zwei Kärntner, 16 und 19 Jahre alt, verurteilt worden. Sie wurden der Körperverletzung und der schweren Sachbeschädigung schuldig gesprochen, der 16-Jährige fasste vier Monate bedingte Haft und 800 Euro Geldstrafe aus, der 19-Jährige sechs Monate bedingt und 4.000 Euro Geldstrafe.
Fahrer und Beifahrer wurden verletzt
Die beiden Angeklagten hatten mit einem Luftdruckgewehr auf Autos geschossen, die mit hoher Geschwindigkeit auf der Südautobahn (A2) unterwegs gewesen waren. Sie trafen drei Autos, bei einem splitterte sogar die Scheibe auf der Beifahrerseite: Der Fahrer wurde an der Brust verletzt, seine Freundin am Beifahrersitz erlitt ein Knalltrauma. "Dabei ist es nur der Geistesgegenwart des Fahrers zu verdanken gewesen, dass es zu keinem schweren Unfall oder einer Massenkarambolage gekommen ist", sagte Staatsanwältin Johanna Schunn, für die das Delikt der vorsätzlichen Gemeingefährdung gegeben war. Auf vorsätzliche Gemeingefährdung stehen ein bis zehn Jahre Haft, bei einer Jugendstraftat bis zu fünf Jahre.
Autobahn als „Kugelfang“
Die beiden Jugendlichen gaben vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Michael Schofnegger zu, dass sie am Ostersonntag neben der Autobahn die "Schießübungen" durchführten. Dabei hätten sie aber nur auf Dosen geschossen, und zwar parallel zur Fahrbahn und noch dazu außerhalb einer Lärmschutzwand. Direkt auf die Autobahn habe man nicht gezielt. "Das geht vorn und hinten nicht zusammen", bemerkte Schofnegger mehrmals zu den Aussagen der Angeklagten. Erst nach einer Verhandlungspause änderte der 19-Jährige seine Verantwortung und gab zu, dass man doch auf Dosen geschossen habe, die in Richtung Fahrbahn aufgestellt waren. "Also war die Autobahn der Kugelfang", kommentierte der beisitzende Richter Alfred Pasterk trocken.
Keine Gemeingefährdung erkennbar
Die Verteidiger der jungen Angeklagten räumten ein, dass ihre Mandanten in Kauf genommen hätten, dass sie bei ihren Schießübungen auch Autos treffen hätten können. Eine Gemeingefährdung - also das Herbeiführen einer Gefahr für Leib oder Leben von mehr als zehn Personen - sahen sie aber nicht gegeben. Dafür sei schlicht und einfach nicht genügend Verkehr gewesen, die Gefahr einer Massenkarambolage habe nicht bestanden.
Dieser Argumentation folgte auch der Schöffensenat: "Eine Gemeingefährdung war nicht erkennbar, auch nicht eine versuchte", begründete Schofnegger das Urteil. Der Senat sei aber überzeugt davon, dass die beiden gezielte Schüsse auf die Autos abgegeben hätten: "Drei zufällige Treffer sind nicht nachvollziehbar." Die beiden hätten auch in Kauf genommen, dass die Insassen der Autos verletzt werden.
Der 16-Jährige nahm das Urteil an, der 19-Jährige erbat drei Tage Bedenkzeit. Staatsanwältin Schunn gab keine Erklärung ab, das Urteil ist also nicht rechtskräftig.