Es wäre ein "unverhältnismäßiger und daher unzulässiger Eingriff".
Die oberösterreichischen Regierungspartner ÖVP und FPÖ hatten eine bundesweite Änderung des Schulrechts gefordert, um Deutsch auch in Schulpausen verpflichtend zu machen. Das Gutachten zweier Salzburger Rechtsprofessoren kam nun jedoch zu dem Schluss, dass eine generelle Deutschpflicht verfassungswidrig wäre, berichtet "ooe.orf.at".
In der Forderung sehen die Gutachter einen "unverhältnismäßigen und daher unzulässigen Eingriff", es gebe "kaum eine ausreichende Grundlage".
Sanktionen klar verfassungswidrig
Gutachter Walter Pfeil gab zu verstehen, dass es ebenfalls verfassungswidrig sei, die generelle Deutschpflicht über die Hausordnungen der Schulen zu regeln: "Politisch habe ich es nicht zu beurteilen, aber rein rechtlich ist es eindeutig, dass das die Verfassung nicht zulässt und dass der Landesgesetzgeber schon gar nicht dazu befugt wäre."
Es gebe die Regelung der Menschenrechtskonvention, die als Grundrecht den Schutz auf Privatleben gewährleiste. "Da gehört auch die Sprache dazu. Das zu sanktionieren ist ganz klar verfassungswidrig."
Verfassungsrechtler: "Deutschpflicht gerechtfertigt"
Der Linzer Verfassungsrechtler Andreas Janko widerspricht jedoch dem Gutachten, das im Auftrag von SPÖ, Grünen und dem oberösterreichischen Netzwerk gegen Rassismus erstellt wurde. "Es ist sicher strittig, aber es sind sich - glaube ich - mittlerweile alle einig, dass Sprache ein wesentlicher Faktor von Integration ist und dass ein erhebliches öffentliches Interesse am Spracherwerb besteht", so Janko zu "ooe.orf.at". Aus diesem Grund würde jede Maßnahme, die einen Beitrag dazu leisten könne, auch Eingriffe in menschenrechtliche Garantien rechtfertigen.
Auch die Parteien sind sich in der Auslegung uneinig: SPÖ und Grüne in Oberösterreich pochen auf die Einhaltung der Menschenrechte, ÖVP und FPÖ hingegen gehen davon aus, dass die generelle Deutschpflicht rechtlich verankert werden könne.