Für Fahrschüler gibt es eine kleine Erleichterung: Wer die theoretische oder praktische Prüfung nicht besteht, muss künftig grundsätzlich nur noch zwölf Tage auf den nächsten Versuch warten. Bisher waren es zwei volle Wochen.
Damit sollen unter anderem zusätzliche Wartezeiten durch Feiertage vermieden werden. Für die Führerscheinklasse AM bleibt die bisherige Frist von zwei Wochen vorerst bestehen.
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Beim Schummeln wird es richtig teuer
Wer bei der Theorieprüfung mit unerlaubten technischen Hilfsmitteln erwischt wird, muss sich künftig deutlich länger gedulden. Die Sperre für einen neuerlichen Antritt wird von 9 auf 18 Monate verlängert.
Neu ist außerdem: Nicht nur der Prüfling kann Konsequenzen bekommen. Auch Personen, die technische Hilfsmittel für den Prüfungsbetrug anbieten, organisieren oder einsetzen, können bestraft werden.
Alte Führerscheine müssen weg
Auch beim Führerschein-Dokument selbst steht eine große Umstellung bevor. Alle alten österreichischen Führerscheine müssen schrittweise gegen ein neues EU-konformes Dokument ausgetauscht werden. Das betrifft auch Führerscheine, die derzeit noch ohne Ablaufdatum ausgestellt sind.
Sofort zur Behörde muss deshalb aber niemand. Der verpflichtende Umtausch muss EU-weit spätestens bis 19. Jänner 2033 abgeschlossen sein. Wann der jeweilige Führerschein getauscht werden muss, hängt vom Dokument und den geltenden Übergangsfristen ab.
Führerschein verloren? Jetzt gibt es mehr Zeit
Wer seinen Führerschein verliert oder bestohlen wird, hat künftig länger einen gültigen Ersatz. Die entsprechende Verlust- oder Diebstahlsbestätigung gilt nun acht statt vier Wochen als Führerscheinersatz.
Damit soll eine mögliche Lücke vermieden werden, wenn die Ausstellung eines neuen Dokuments länger dauert. Wichtig: Die Bestätigung gilt als Ersatz nur innerhalb Österreichs.
Neue Frist für Lkw- und Busfahrer
Auch für Besitzer der Führerscheinklassen C und D gibt es eine Änderung. Ab dem vollendeten 60. Lebensjahr gilt künftig wieder die allgemeine Fünfjahresfrist.
Die bisherige zweijährige Befristung fällt damit weg. Wer seine Lenkberechtigung allerdings bereits vor dem 1. September mit einer zweijährigen Befristung erhalten hat, bleibt an das eingetragene Ablaufdatum gebunden. Bei einer späteren Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten notwendig.
Ausländischer Führerschein: Neue Übergangslösung
Eine neue Regelung gibt es auch für Personen, die einen anerkannten Nicht-EWR-Führerschein in einen österreichischen Führerschein umschreiben lassen.
Da der ausländische Führerschein während des Verfahrens bei der Behörde abgegeben werden muss, kann künftig eine behördliche Bestätigung zum Lenken ausgestellt werden. Diese gilt längstens sechs Monate ab Begründung des Wohnsitzes in Österreich und umfasst die entsprechenden anerkannten Führerscheinklassen.
Auch beim Verzicht auf einzelne Führerscheinklassen gibt es neue Vorgaben: Wer nur auf bestimmte Klassen verzichtet, muss den bisherigen Führerschein abgeben und erhält ein neues Dokument für die verbleibenden Klassen. Wer komplett auf seine Lenkberechtigungen verzichtet, muss den Führerschein ebenfalls bei der Behörde abgeben.
Internationaler Führerschein jetzt länger gültig
Für bestimmte internationale Führerscheine wurde die Gültigkeit verlängert. Ein Internationaler Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen gilt nun drei Jahre statt bisher einem Jahr.
Bei Dokumenten nach den älteren Genfer und Pariser Abkommen bleibt es hingegen bei der bisherigen Gültigkeit von einem Jahr.
Auch bei Spezialfahrzeugen gibt es Änderungen
Die Novelle bringt außerdem zahlreiche Detailänderungen – unter anderem beim Führerscheinregister, bei Lenkverboten sowie für Instruktoren und Betreiber von Übungsplätzen.
Eine besondere Regelung betrifft Fahrzeuge der Justizwache: Bestimmte Fahrzeuge können künftig wie Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes mit einem Gesamtgewicht von bis zu 5,5 Tonnen mit der Klasse B gelenkt werden.
Damit gelten seit September gleich mehrere neue Regeln: Schneller wieder zur Prüfung, deutlich längere Sperre bei Schummelei, mehr Zeit nach Führerscheinverlust und neue Fristen für bestimmte Führerscheine.
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