Mann im Koma

Disco-Besucher (45) in Lokal halbtot geprügelt

Ein 45-Jähriger wurde in einem Wiener Szene-Lokal fast zu Tode geprügelt. Nur eine 10-Stunden-OP und tagelanges künstliches Spitalskoma retteten ihm das Leben. Ein Security wurde bereits verurteilt, auch der zweite erhielt jetzt vier Jahre Haft.

Wien. Am Donnerstag stand ein 26-jähriger ehemaliger Sicherheitsmann eines Wiener Nachtlokals auf der Gumpendorfer Straße vor Gericht  weil er bei einer Schlägerei im November 2024 einen Gast mit zwei anderen Securitys fast zu Tode geprügelt haben soll. Der Beschuldigte streitet die Vorwürfe vor Gericht ab. Im Juni 2025 war allerdings sein Kollege (32) bereits zu vier Jahren Haft verurteilt worden, der Chef der beiden wurde indes freigesprochen.

"Es waren Verletzungen in einem Ausmaß, das selten gesehen wurde", erklärte die Staatsanwältin zu Beginn. Dem Sicherheitsmann wurde absichtliche schwere Körperverletzung vorgeworfen. Eine zehnstündige Notoperation habe dem Opfer das Leben gerettet, sagte die Staatsanwältin. Der Mann hatte schwere Verletzungen am Schädel, zudem wurden ihm im Beckenbereich mehrere Stiche zugefügt.

"Das war einfach nicht anzusehen", schilderte eine Zeugin der Geschehnisse. Sie habe beobachtet, wie drei Männer auf das Opfer einschlugen. Einer von ihnen soll der Angeklagte gewesen sein. Er habe das Opfer von hinten umfasst und mehrmals mit der Faust von oben auf den Mann eingeprügelt, erinnerte sie sich. Danach habe sie die Polizei gerufen.

Kein Unfall mit Bus - Blutspuren im Nachtlokal

Die Polizei war zwar schnell vor Ort, konnte das Opfer allerdings nicht auffinden. Die Lokalmitarbeiter erklärten, der Mann sei "weggerannt". Stunden später meldete ein Sicherheitsmann der Polizei, dass der Mann blutend auf der Straße aufgefunden worden sei. Er sei von einem Bus überfahren worden, wurde zunächst vermutet. Daraufhin wurden in Hinterräumen der Diskothek Blutspuren des Opfers gefunden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann dort zunächst vor der Polizei versteckt wurde.

Weder der Angeklagte noch die als Zeugen geladenen Barkeeper und eine Garderobenmitarbeiterin sowie der bereits verurteilte Sicherheitsmann wollten eine Schlägerei gesehen haben und konnten sich auch nicht erklären, wie die Blutspuren in das Lokal im 6. Bezirk gekommen waren. Das spätere Opfer habe im Kokainrausch Frauen belästigt und sollte deswegen aus der Diskothek gebracht werden, hieß es von ihrer Seite. Das Opfer habe sich lautstark geweigert und daraufhin sei es zu einem "Tumult" gekommen, erinnerte sich die Garderobenmitarbeiterin.

Der nunmehrige Schuldspruch wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Werner Tomanek legte gegen die Entscheidung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.

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