Tirol

Drei Schuldsprüche nach Pizzeria-Anschlag

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Die Viertangeklagte wurde aus dem Prozess ausgeschieden.

Mit drei Schuldsprüchen hat der Prozess nach einem Brandanschlag auf eine Tiroler Pizzeria am Montag am Landesgericht Innsbruck geendet. Drei Kosovo-Albener wurden nicht rechtskräftig wegen Brandstiftung und Versicherungsbetrug zu 18 bzw. 16 Monaten Haft verurteilt. Die Viertangeklagte wurde aus dem Prozess ausgeschieden, weil sich ein Zeuge auf der Flucht befand. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

"Sie haben keinen Kavaliersdelikt begangen", begründete Richter Andreas Mair das Urteil gegenüber den Angeklagten. Der Erstangeklagte habe die beiden anderen hineingezogen und deswegen eine etwas höhere Strafe bekommen, fügte der Richter hinzu. Außerdem sei der Zweitangeklagte bei der Tat selbst schwer verletzt worden.

Die drei beschuldigten Männer, die allesamt in Deutschland wohnen, bekannten sich schuldig. Sie gaben aber an, von einem Bekannten, der sich auf der Flucht befinde, zu der Tat angestiftet worden zu sein. "Uns wurden 5.000 bis 10.000 Euro versprochen, wenn wir die Pizzeria anzünden. Wir haben das Ganze nur aus Geldnot gemacht", sagte einer der Angeklagten.

Die ebenfalls angeklagte, 31-jährige Pächterin des Lokals bekannte sich nicht schuldig. Sie sagte unter Tränen aus, dass sie von dem geplanten Brandanschlag nichts gewusst habe. Verteidigerin Eva Kathrein bezeichnete den flüchtigen Mann als "Schlüsselfigur" zu der Tat. Er habe das Versicherungsgeld kassieren wollen und deswegen die drei Angeklagten angestiftet.

Zu dem Brandanschlag in der Pizzeria war es in der Nacht auf den 2. Februar gegen 1.00 Uhr gekommen. Die drei Männer sollen durch eine Seitentür eingebrochen sein und brennbare Flüssigkeit im Lokal und im Keller verschüttet und angezündet haben. Der Brand richtete erheblichen Sachschaden an.

Zunächst waren die Ermittler von einer ethnisch motivierten Tat ausgegangen, da auch in einem neben der Pizzeria gelegenen, türkischen Vereinslokal in derselben Nacht ein Brand gelegt und faschistische Parolen in türkischer Sprache hinterlassen worden waren. Vor Gericht stellte sich allerdings heraus, dass es sich dabei lediglich um ein Ablenkungsmanöver gehandelt hatte.

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