Facebook-Hetze

53-Jährige wegen "Nazi"-Postings zu 15 Monaten verurteilt

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Urteil wegen Wiederbetätigung ist nicht rechtskräftig.

Die 53-jährige Österreicherin ist am Montagabend wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz Paragraf 3g am Landesgericht Salzburg schuldig gesprochen worden. Sie erhielt eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung unter einer Probezeit von drei Jahren. Das teilte Gerichtssprecherin Martina Pfarrkirchner der APA auf Anfrage mit.

Der Verteidiger hatte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angekündigt. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Deshalb ist das Urteil des Geschworenengerichtes nicht rechtskräftig. Die bisher unbescholtene Angeklagte soll im Internet auf Facebook die Ermordung von Juden in Gaskammern in Abrede gestellt und Hitler in ein positives Licht gerückt haben. Sie beteuerte ihre Unschuld.

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