Beschwerde von Aktivisten abgewiesen

Gericht: Klima-Kleber belasten Umwelt zusätzlich

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Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich hat am Montag Beschwerden von Klimaaktivisten gegen die ihnen von der Polizei aufgebrummten Geldstrafen abgewiesen.  

Allein die Strafhöhe wurde gesenkt. Die Klimaschützer hatten in ihrer Beschwerde vorgebracht, "dass ihr Verhalten durch verfassungsgerichtlich gewährleistete Rechte gerechtfertigt sei und außerdem der Strafausschließungsgrund des rechtfertigenden und entschuldigenden Notstands vorliegen würde", so das LVwG.

Zusätzliche Umweltbelastung durch Klima-Kleber 

Das "Sich-fest-Kleben" auf einer von Fahrzeugen benützten Straße qualifizierte das Gericht als Störung der öffentlichen Ordnung. Dabei handle es sich um eine im Vorfeld geplant und konzertiert durchgeführte, jedoch bewusst nicht (fristgerecht) angemeldete Versammlung. Einen rechtfertigenden und entschuldigenden Notstand - für die Aktivisten ist das der Klimawandel und das Fehlen wirksamen Klimaschutzes - sah das Landesverwaltungsgericht als nicht gegeben. "Weder handelt es sich bei der verfahrensgegenständlichen Aktion um ein taugliches Mittel, das der Beseitigung eines Notstands unmittelbar dient, noch um das schonendste", hieß es. Alleine durch die zusätzlichen Umweltbelastungen (etwa durch Staus) seien die Störaktionen nicht das geeignetste Mittel, argumentierte das Gericht, wie der "Kurier" berichtet.

Gericht reduzierte Geldstrafen auf 100 Euro pro Delikt 

Vier Klimaaktivisten der Gruppe "Letzte Generation" waren bereits im März mit einer Beschwerde gegen Geldstrafen vor dem LVwG OÖ abgeblitzt. Damals hatten sie die Strafe nur der Höhe nach bekämpft und nicht grundsätzlich. Nun beschwerten sie sich vollumfänglich. Das Gericht wies diese Beschwerden als unbegründet ab, reduzierte aber die Geldstrafen auf 100 Euro pro Delikt und da seit März eine erneute Aktion dazukam, belaufen sie sich auf 200 Euro pro Person. Eine ordentliche Revision ist nicht zulässig, die Klimaaktivisten können aber eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) richten.

Während FPÖ-Landesparteisekretär Michael Gruber die Abweisung der Beschwerde begrüßte und seine Partei die Einführung des Deliktes 'Behinderung von Einsatzfahrten', das insbesondere bei bewussten Straßenblockaden zur Anwendung kommen soll, fordert, erklärte sich die KPÖ Oberösterreich solidarisch mit den Aktivisten. Sie verwehrte sich dagegen, Klimaproteste mittels Geldstrafen zu kriminalisieren. "Straßenblockaden sind lästig, aber offenbar notwendig, um die Klimakrise nicht aus den Augen zu verlieren", so Landessprecherin und Linzer Gemeinderätin Gerlinde Grünn.

Linzer Bürgermeister begrüßt Urteil 

Der Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) begrüßte das Urteil" und forderte "eine bundesweite Gesetzesänderung". Betroffene, die durch Aktionen "in ihren vorgesehenen Aufgaben Schaden erleiden", sollten Ansprüche stellen können. Außerdem will er eine Verschärfung des Strafrechts. Für den SPÖ-Politiker sind die Straßenblockaden "eine unerträgliche Provokation einer irregeleiteten Minderheit".
 

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