Wegen "Ehehölle"

Grazerin stach auf Ehemann ein - 3,5 Jahre Haft

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Ehemann zwei Messerstiche in die Brust versetzt - Urteil nicht rechtskräftig.

Eine 51-Jährige ist am Dienstag im Grazer Straflandesgericht wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Sie hatte im August 2016 ihrem Mann zwei Messerstiche in die Brust versetzt, weil er sie nicht nur betrogen, sondern auch noch beleidigt hatte. Angeklagt war Mordversuch, doch die Frau leugnete jede Tötungsabsicht.

Die Grazerin lernte ihren Ehemann mit 15 Jahren kennen, seit damals sind die beiden zusammen. Verheiratet waren sie 30 Jahre, mittlerweile hat sie die Scheidung eingereicht. Sie sei "durch eine Ehehölle" gegangen, wollte ihn aber nicht töten, meinte ihr Verteidiger, nachdem der Staatsanwalt eher nüchtern gemeint hatte: "Zwei Stiche in den Brustkorb auf Herzhöhe ergeben zwangsläufig lebensgefährliche Verletzungen."

"Ich weiß nicht, warum ich das alles über mich ergehen habe lassen", meinte die 51-Jährige unter Tränen. Ihr Mann sei seit sechs Jahren Alkoholiker, aber "ich kenne ihn auch als guten Menschen". Ständige Streitereien und Demütigungen führten dazu, dass der Ehemann im Frühjahr 2016 auszog und bei der Frau seines Bruders - die ebenfalls getrennt lebte - unterkam. Dann wollte er wieder nach Hause, die Angeklagte gab schließlich nach. Doch die Alkoholexzesse wurden immer schlimmer, und schließlich kam es am 14. August zu dem Vorfall mit dem Messer.

Die 51-Jährige schilderte, dass ihr Mann bei einem wüsten Streit gesagt habe, seine Schwägerin sei im Bett viel besser als sie. Da ging sie in die Küche, holte ein Messer und rammte es ihm in die Brust. Seine Reaktion war angeblich: "Sogar dafür bist du zu blöd, du kannst nicht einmal das." Also stach sie noch einmal zu. Eine Notoperation rettete dem Mann das Leben. Bei der Verhandlung wich die Frau von früheren Aussagen ab. Vor der Polizei hatte sie unter anderem gesagt, ihr Mann habe sterben wollen und sie mehrfach aufgefordert, zuzustechen - "damit ich Ruhe habe".

Anschließend setzte sich der Schwerverletzte ins Auto und fuhr weg. Seine Frau rief bei der Polizei an, der sie erzählte, sie habe Angst, ihr Mann könne sich etwas antun. "Ich bring' mich um, ich bring' mich um, sagt er immer", war in dem Gespräch, das bei Gericht vorgespielt wurde, zu hören. Dann gab sie vor, im Haus zu schauen, ob er nicht doch daheim sei - und "entdeckte" auf der Terrasse das Blut, das von ihren Messerstichen stammte: "Um Gottes Willen", hörte man sie sagen und dann betteln: "Bitte, machen Sie etwas".

"Das war ja richtig oscarreif, wie Sie das Blut entdecken", meinte der beisitzende Richter Stefan Koller. "Wollen Sie dazu etwas sagen?", fragte Richterin Susanne Haas die Angeklagte, die beim Vorspielen der Aufzeichnung wieder zu weinen begonnen hatte. "Ich kann mich nicht erinnern", war alles, was sie dazu sagte.

Die Geschworenen glaubten offenbar der Beschuldigten und befanden, dass es sich bei der Tat nur um absichtliche schwere Körperverletzung gehandelt habe. Das Urteil lautet auf dreieinhalb Jahre Haft und ist nicht rechtskräftig.

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