Beschuldigter stand bereits zum zweiten Mal wegen des Delikts vor Gericht.
Wiener Neustadt. Am Landesgericht Wiener Neustadt ist am Dienstag ein 30-Jähriger wegen Mordes zu 19 Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem wurde der österreichische Staatsbürger in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der Strafausspruch und die Unterbringungsentscheidung sind nicht rechtskräftig. Der Mann soll seine 75-jährige Großmutter im März 2019 im Bezirk Neunkirchen getötet haben.
Vor Gericht stand der Beschuldigte deshalb schon zum zweiten Mal. Der Strafausspruch vom 17. Dezember 2019 - 20 Jahre Haft wegen Mordes - und die damals verhängte Einweisung wurden vom Obersten Gerichtshof (OGH) aufgehoben. Der Beschuldigte hatte die 20 Jahre in Kombination mit dem Widerruf einer bedingt nachgesehenen Strafe von vier Monaten ausgefasst. Der Niederösterreicher hätte also eigentlich 20 Jahre und vier Monate im Gefängnis absitzen müssen. Damit überschritt das Geschworenengericht nach Ansicht des OGH allerdings die Strafbefugnis, die bei zeitlich begrenzten Freiheitsstrafen bei exakt 20 Jahren endet.