Nicht rechtskräftig

Großmutter getötet: 19 Jahre Haft und Einweisung

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Beschuldigter stand bereits zum zweiten Mal wegen des Delikts vor Gericht.

Wiener Neustadt. Am Landesgericht Wiener Neustadt ist am Dienstag ein 30-Jähriger wegen Mordes zu 19 Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem wurde der österreichische Staatsbürger in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der Strafausspruch und die Unterbringungsentscheidung sind nicht rechtskräftig. Der Mann soll seine 75-jährige Großmutter im März 2019 im Bezirk Neunkirchen getötet haben.

Vor Gericht stand der Beschuldigte deshalb schon zum zweiten Mal. Der Strafausspruch vom 17. Dezember 2019 - 20 Jahre Haft wegen Mordes - und die damals verhängte Einweisung wurden vom Obersten Gerichtshof (OGH) aufgehoben. Der Beschuldigte hatte die 20 Jahre in Kombination mit dem Widerruf einer bedingt nachgesehenen Strafe von vier Monaten ausgefasst. Der Niederösterreicher hätte also eigentlich 20 Jahre und vier Monate im Gefängnis absitzen müssen. Damit überschritt das Geschworenengericht nach Ansicht des OGH allerdings die Strafbefugnis, die bei zeitlich begrenzten Freiheitsstrafen bei exakt 20 Jahren endet.

19 Jahre wurden als Zusatzstrafe ausgesprochen

Auch die 19 Jahre wurden am Dienstag als Zusatzstrafe ausgesprochen. Das gesamte Ausmaß beträgt also 19 Jahre und vier Monate. Zur Disposition waren nur Strafe und die Einweisung gestanden. Über die Schuldfrage mussten die Geschworenen nicht mehr beraten.
 
Dem 30-Jährigen wurde vorgeworfen, seine im Bett liegende Großmutter im Schlafzimmer ihres Hauses in der Nacht auf den 23. März 2019 geschlagen, gewürgt und ihr zahlreiche Stiche und Schnitte zugefügt haben. Verwendet wurden dabei laut Anklage ein Klapp- und ein Küchenmesser. Die Frau wurde am 23. März tot in ihrem Haus in einer Marktgemeinde im Bezirk Neunkirchen entdeckt. In der folgenden Nacht wurde der Mann im Bezirk Baden festgenommen und in die Justizanstalt Wiener Neustadt eingeliefert. Er wurde unter anderem durch mehrere DNA-Spuren belastet.
 
Der Angeklagte hatte sich im Rahmen der Geschworenenverhandlung im Jahr 2019 nicht schuldig bekannt. Ein Handeln in einem Zustand "unbegründeter Wut" hielt er dann aber doch für möglich.
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