Wegen Körperverletzung

Großonkel erstochen: Sieben Jahre Haft

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Die Geschworenen verneinten die Mordanklage, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nicht wegen des angeklagten Mordes, sondern wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge ist ein türkischstämmiger Wiener (18) am Dienstag am Straflandesgericht zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil, das unter den Verwandten des Opfers zu lautstarken Protesten sowie körperlichen Attacken gegen den Beschuldigten beim Abführen führte, ist noch nicht rechtskräftig.

Herz durchbohrt

Der junge Mann hatte seinem weitschichtig verwandten Opfer am 1. März nach jahrelangen Streitigkeiten zwischen den beiden Großfamilien bei einer Rangelei mit einem Messer einmal in die Brust gestochen. Dabei wurde das Herz durchbohrt, der 52-Jährige starb im Krankenhaus. Vor Gericht bestritt der Beschuldigte jede Tötungsabsicht, war ansonsten aber geständig.

Lautstarker Streit

Die zahlreich erschienene Verwandtschaft des Opfers hatte bereits während der Geschworenenberatung vor dem Saal lautstark mit der Familie des Täters gestritten. Nach dem Schluss der Verhandlung eskalierte die Situation endgültig. Als der 18-Jährige abgeführt wurde, hatten die verstärkt anwesenden Justizwachebeamten alle Mühe, diesen zu beschützen. Die Familie des Opfers trat und spuckte nach diesem, auch Richterin Beate Matschnig wurde beschimpft als sie versuchte, die Tobenden zu beruhigen.
 

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