Steiermark

Haft für Moped - Rowdy

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Der Täter besitzt bereits ein langes Vorstrafenregister

Ein 20-Jähriger ist am Freitag im Grazer Straflandesgericht wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Gefährdung der körperlichen Sicherheit zu 18 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Der junge Mann hatte der Polizei im Jänner mit seinem Moped eine Verfolgungsjagd durch die Grazer Innenstadt geliefert und dabei andere in Gefahr gebracht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

langes Vorstrafenregister
Da der Bursche einschlägig vorbestraft ist und bis Oktober des Vorjahres wegen beinahe des gleichen Vorfalls in Haft war, kam diesmal für Richter Christoph Lichtenberg eine bedingte Haftstrafe nicht infrage. Der 20-Jährige weist ein für sein Alter doch recht langes Vorstrafenregister vor: Acht Mal stand er bereits vor Gericht. Am 25. Jänner fiel er abermals auf, als er ohne Kennzeichen mit dem Moped der Polizei durch enge Gassen, auf Radwegen und gegen Einbahnen davonfuhr. Einen Fußgänger streifte er am Schutzweg mit der Schulter, ein Beamter und andere Passanten mussten ihm ausweichen.

Verfolgungsjagd
Die Anklagepunkte vom Freitag versuchte der Beschuldigte erst noch etwas abzuschwächen: "Es stimmt so, aber nicht ganz." Er habe den Kleinbus der Polizei nicht mit seinem "Moperl" abdrängen wollen und den Fußgänger will er auch nicht gestreift haben. "Wie kommt es überhaupt zu der Wahnsinnsfahrt?", wollte der Richter wissen. Aber der 20-Jährige hatte keine Antwort und senkte nur den Kopf. Die Polizisten, die ihn knapp 45 Minuten lang durch die Stadt verfolgt hatten, schilderten den Hergang anders, nämlich gefährlicher als der Bursche.

Die Staatsanwältin sprach von "Glück, dass nicht mehr passiert ist und dass Sie niemanden überfahren haben". Lichtenberg entschied sich - gegen den Wunsch der Verteidigerin - für eine gänzlich unbedingte Haft: "Eine teilbedingte ist bei dem Vorleben unmöglich. Außerdem legte er bisher ein schlechtes Vollzugsverhalten an den Tag." Der Angeklagte bat um drei Tage Bedenkzeit.
 


 

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