Neue Regelung soll u.a. in Fußgängerzone in der Innenstadt gelten.
In Krems tritt am 3. April ein sektorales Bettelverbot in Kraft, hieß es vonseiten der Stadt am Mittwoch auf Anfrage. Damit wurde ein Online-Bericht der "Niederösterreichischen Nachrichten" ("NÖN") bestätigt, wonach die neue Regelung zu bestimmten Zeiten u.a. in der Fußgängerzone in der Innenstadt gelten soll.
Das Verbot soll laut "NÖN" von Montag bis Freitag (8.00 bis 18.00 Uhr) sowie am Samstag (8.00 bis 13.00 Uhr) die Landstraße vom Steinertor bis zur Spänglergasse sowie 15 Meter in alle kreuzenden Straßenzüge hinein umfassen. Bei öffentlichen Veranstaltungen werde es bis zur Neumanngasse erweitert, hieß es in dem Bericht. Außerdem gelte die Verordnung zu den Marktzeiten am Dreifaltigkeitsplatz und am Pfarrplatz südlich der Pfarrkirche.
Weiters umfasst das Bettelverbot dem Bericht zufolge auch das Einkaufszentrum Steinertor, mehrere Lebensmittelmärkte und einen Baumarkt sowie von Anfang April bis Ende Oktober das Schiff- und Welterbezentrum - jeweils zehn Meter rund um den Ein- und Ausgang.
Durch die Änderung des NÖ Polizeistrafgesetzes, das der Landtag im September 2016 beschlossen hat, können Gemeinden Betteln auf bestimmten Plätzen verbieten. Erst vor rund zwei Wochen hat der Ybbser Bürgermeister Alois Schroll (SPÖ) angekündigt, ein punktuelles Bettelverbot in seiner Stadt in die Wege zu leiten.