Ein 56-Jähriger ist vom Landesgericht Klagenfurt verurteilt worden. Er soll versucht haben, in einem Mehrfamilienhaus in Villach einen Brand zu legen, um seine Ex und ihren neuen Freund zu töten.
Ktn. Der Rumäne stand am Montag wegen versuchten Mordes vor dem Landesgericht Klagenfurt. Die Geschworenen brauchten nur eine Stunde, um das Urteil zu fällen. Der Angeklagte kassierte eine zwölfjährige Haftstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Zu Prozessbeginn im März bekannte sich der 56-Jährige vor dem Geschworenengericht unter Vorsitz von Richter Bernd Lutschounig nur teilweise schuldig. Das Feuer habe er gelegt, wollte damit aber niemanden töten. Er habe dem neuen Freund seiner ehemaligen Freundin eigentlich nur einen Schrecken einjagen wollen. Zum Glück wurde bei dem Brand niemand verletzt, da er rechtzeitig entdeckt wurde.
Der Vorfall ereignete sich am 8. August des Vorjahres. Die Ex-Freundin und ihr neuer Partner wohnten bereits zusammen, als der Angeklagte das Haus im Villacher Stadtteil Auen aufsuchte. Dabei soll ein Streit entstanden sein, der Rumäne habe aber auch telefonisch mit Mord gedroht.
Nur eine Nacht später habe der 56-Jährige bei einer Tankstelle Benzin gekauft. Mit einem Taxi ließ er sich zum Tatort, dem Wohnhaus, bringen. Dort verschüttete er im Stiegenhaus vor der Wohnungstüre seines Nebenbuhlers das Benzin. Ein Brand brach aus. Laut dem Angeklagten hätten sich die Dämpfe versehentlich durch seine Zigarette entzündet.
Der Verteidiger des Rumänen meinte, sein Mandant hätte nur knapp drei Liter Benzin gekauft. Dies sei ein Indiz dafür, dass er kein großes Feuer legen wollte. Der Angeklagte sei davon ausgegangen, dass das Feuer am Steinboden von selbst erlöschen würde. Niemals hätte er seiner ehemaligen Ex-Freundin, die er noch immer liebte, etwas antun wollen.
Einem Nachbarn war es zu verdanken, dass nichts Schlimmeres passiert war: Er hatte das Feuer bemerkt, als er kurz vor 4 Uhr auf die Toilette gehen wollte. Wäre das nur ein paar Minuten später gewesen, so wäre das ganze Gebäude in Vollbrand gestanden, hatte ein Sachverständiger vor Gericht erklärt. Das Benzin sei nämlich nicht nur auf dem Boden verschüttet worden, sondern auch an die Tür und die Wand.
"Wollte den Freund der Ex nur erschrecken"
Die Verteidigung hatte kritisiert, dass die ehemalige Lebensgefährtin des Mannes trotz mehrfacher Ladung nicht vor Gericht aussagen wollte. Dass sie Angst vor dem Angeklagten hätte, sei eine "Schutzbehauptung", sie hätte entgegen ihren Aussagen nämlich sehr wohl guten Kontakt mit dem Rumänen gehabt.
Staatsanwalt Pirker hatte in seinem Schlussvortrag vor allem die Verantwortung des Angeklagten thematisiert, dass er den neuen Freund seiner Ex nur "erschrecken" wollte: "Wie soll der draufkommen, dass es der Angeklagte war, der Benzin verschüttet hat?" Der 56-Jährige habe zielgerichtet gehandelt und das Benzin "nicht irgendwo vergossen", sondern so, dass ein größtmögliches Feuer entstehen konnte - "und eben nicht am helllichten Tag, wenn die Bewohner bei der Arbeit sind, sondern kurz vor 4.00 Uhr. Das hat mit einem Erschrecken nichts mehr zu tun, hier ging es um Rachegelüste."
Der 56-Jährige erbat gegen das Urteil drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft meldete Berufung gegen die Strafhöhe an.