Seit 1998 bestand Beziehung

Ex-Frau misshandelt: Acht Monate bedingt

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Mann misshandelte seine Ex-Frau und bekam acht Monate bedingt. Zudem ordnete das Gericht eine Antigewalt- und Psychotherapie an.

Klagenfurt. Ein 47 Jahre alter Kärntner ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Fortgesetzte Gewaltausübung gegen seine Exfrau warf ihm Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse vor. Der Mann legte ein Geständnis ab und meinte selbst, dass er Hilfe brauchen könne. Die Strafe samt damit verbundener Auflagen nahm er an, das Urteil ist rechtskräftig.

Seit 1998 bestand Beziehung

Seit 1998 hatte die Beziehung zu der Frau bestanden, mit der der Angeklagte zwei Kinder hat. In den vergangenen Jahren sei seine gegen sie gerichtete Aggression immer schlimmer geworden, erzählte die 42-Jährige Richter Oliver Kriz. 2017 eskalierte die Situation, damals kam der Mann noch mit einer Diversion davon. Das häusliche Klima wurde aber nicht besser, das Scheidungsverfahren zog sich hin und im Herbst dieses Jahres kam es erneut zu einem Gewaltausbruch. Es sei ein Versehen gewesen, dass er seine Exfrau getreten habe, er sei wegen der Scheidung völlig durcheinander gewesen, machte der Angeklagte geltend.

Frau sprach von Absicht

Die Frau - die nicht in Anwesenheit des Exmannes aussagen wollte - sprach bezüglich des körperlichen Angriffs von Absicht: "Das war ganz sicher kein Versehen." Sie bat den Richter flehentlich darum, dafür zu sorgen, dass sie mit ihren Kindern nicht mehr in Angst leben müsse. "Das wäre mein Weihnachtswunsch." Richter Kriz versprach, zu tun, was rechtlich möglich sei. Da auch der Angeklagte erklärte, Hilfe zu brauchen und auch annehmen zu wollen, ordnete Kriz Bewährungshilfe an. Er riet dem 47-Jährigen, nicht darauf zu warten, bis ihm alle Beschlüsse vom Gericht zugeschickt würden, sondern selbst die Bewährungshilfe zu kontaktieren: "Es kann mehrere Wochen dauern, bis Sie die Papiere von uns bekommen. Sie sollten aber so schnell wie möglich mit dem Anti-Aggressionstraining beginnen." Der Kärntner, der mehrere Wochen in Untersuchungshaft verbracht hatte, versprach hoch und heilig, alle Auflagen erfüllen zu wollen. Er werde auch respektieren, dass seine Exfrau keinen Kontakt mehr wünsche. "Wenn Sie das missachten, müssen Sie ins Gefängnis", gab ihm die Staatsanwältin, die ebenfalls auf Rechtsmittel verzichtete, noch mit auf den Weg.

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