Der Kärntner Landesrechnungshof (LRH) hat überprüft, ob das Land die 47 Empfehlungen aus seinem Bericht zur Tourismusabgabe aus dem Jahr 2020 umgesetzt hat.
Ktn. Der Kärntner Landesrechnungshof hat in einem Follow-up-Bericht erneut die Ausgestaltung der Kärntner Tourismusabgabe kritisiert. Die Abgabe sei nach wie vor viel zu kompliziert, der Verwaltungsaufwand zu groß. Nach einem kritischen Bericht 2020 wurde eine Gesetzesnovelle erarbeitet, aber nie beschlossen. Auch jetzt ist eine Novelle nicht auf der Agenda der Koalition, hieß es auf Nachfrage seitens der neu formierten Landesregierung am Donnerstag.
Die Tourismusabgabe - 2019 betrug das Volumen 18,35 Millionen Euro, 2025 waren es 26,3 Millionen Euro - müssen in Kärnten alle Unternehmer bezahlen, die einen Nutzen aus dem Tourismus haben - theoretisch. Denn praktisch ist der Branchenkatalog aus den 1970er Jahren veraltet, Tourismusattraktionen finden sich darin nicht, dafür längst aus der Mode gekommene "Milchtrinkhallen". Der Abgabensatz - zu zahlen vom abgabenpflichtigen Umsatz - ist abhängig von der Tätigkeit und der Gemeinde. Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten müssen den Umsatz auf die Standorte umrechnen und jeweils mit einem angepassten Abgabensatz rechnen.
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Freigrenze für kleine Unternehmen empfohlen
Nun empfiehlt der Rechnungshof erneut, die Steuer zu überarbeiten. Es soll eine Freigrenze für kleine Unternehmen eingeführt werden. Läge diese bei einem Umsatz von 150.000 Euro, wäre nur gut die Hälfte der aktuell abgabenpflichtigen Unternehmen steuerpflichtig, aber nur 5,7 Prozent des Steuervolumens würden wegfallen. Unterschiedliche Gemeindesätze empfiehlt der Rechnungshof zu streichen und pro Unternehmen nur eine Abgabenerklärung zu verlangen. Für die Abwicklung empfehlen die Prüfer eine automatisierte Übermittlung der Umsätze durch das Finanzamt, wie das in Tirol bereits Praxis sei.
Der Landesrechnungshof kritisiert, dass wesentliche Empfehlungen aus 2020 nicht umgesetzt wurden. "Damit blieb viel Potenzial ungenutzt, die Tourismusabgabe zu vereinfachen, die Abgabenpflichtigen zu entlasten und die Einhebung effizienter zu gestalten. Zudem sollte durch eine verstärkte Digitalisierung der Abwicklung der Verwaltungsaufwand weiter reduziert werden." Außerdem entgingen dem Land durch Ausnahmen und den veralteten Branchenkatalog Steuereinnahmen.
Finanzreferentin will Empfehlungen "jedenfalls diskutieren"
Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber (ÖVP) verwies bei dem Thema auf Finanzreferentin Gabriele Schaunig (SPÖ). Diese teilte in einer schriftlichen Stellungnahme mit: "Bei der Tourismusabgabe sind die Einnahmen- und die Ausgabenseite kommunizierende Gefäße. Ausgabenseitig hat man mit der Tourismusreform eine klare Regelung getroffen. Welche weiteren Schritte nun einnahmenseitig zu setzen sind, wird man sich gemeinsam anschauen und die Empfehlungen des Landesrechnungshofs dabei jedenfalls diskutieren."
Die Oppositionspartei Team Kärnten forderte in einer Aussendung die Umsetzung der Rechnungshof-Empfehlungen, insbesondere eine Freigrenze und eine Überarbeitung des Branchenkatalogs. Parteichef Gerhard Köfer: "Dieses Thema ist seit Jahren ein Dauerbrenner" und solle wieder aufs Tapet gebracht werden. FPÖ-Chef Erwin Angerer konstatierte: "Das ist ein weiteres Beispiel dafür, dass die SPÖ-ÖVP-Landesregierung zu bürokratisch agiert und nicht funktioniert."