Bekannte sich ''nicht schuldig''

Mordprozess in Klagenfurt: Angeklagter schweigt

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Ein 49 Jahre alter Mann hat sich am Dienstag wegen eines fast 15 Jahre alten Mordfalls am Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. 

Klagenfurt. Der marokkanische Staatsbürger, der seit 2001 überwiegend in Italien lebt, soll 2008 eine 49 Jahre alte Italienerin, mit der er eine jahrelange Beziehung hatte, im Völkermarkter Stadtwald getötet haben. 2021 führte eine DNA-Spur an der Leiche zum Angeklagten. Er bekannte sich "nicht schuldig" und machte darüber hinaus keine weiteren Angaben.

Geschlagen, Gewürgt und Erschossen

Die teilweise verbrannte Leiche der Frau war im Oktober 2008 im Völkermarkter Stadtwald gefunden worden. Die 49-Jährige war geschlagen, gewürgt und erschossen worden. Es dauerte Jahre, bis die Tote identifiziert wurde. Eine DNA-Spur an ihrem Körper führte zum Angeklagten, als dieser in Italien wegen Drogendelikten in Haft war. Der Prozess ist vorerst für zwei Tage, Dienstag und Mittwoch, anberaumt.

Staatsanwältin Sandra Agnoli sprach angesichts der heftigen Gewalt bei der Tat im Anklagevortrag von einem sogenannten "Overkill" und meinte: "Es war eindeutig eine Beziehungstat." Der Angeklagte habe alles getan, um die Identität der Toten zu verschleiern, weil der Verdacht zuerst auf ihn, ihren Freund, gefallen wäre, meinte die Anklägerin. Sie zeigte den Geschworenen Fotos der Leiche. "Sie müssen wissen, worüber Sie heute urteilen."

Sei keine "richtige Beziehung" gewesen

Verteidiger Nikolaus Rast sprach von einem Indizienprozess. Die DNA-Spur passe zwar zu seinem Klienten, es sei aber keine richtige Beziehung gewesen. Sein Mandant habe die Frau immer wieder getroffen, um mit ihr sexuell zu verkehren. Deshalb habe er nach ihrem Verschwinden auch nicht nach ihr gesucht. Als Täter kämen andere infrage, so der Verteidiger. Die Tote habe Spielschulden gehabt, sie könnte deshalb getötet oder Opfer eines Serienmörders geworden sein, der sich damals herumgetrieben habe. Sein Mandant sei kein guter Mensch, habe viele Vorstrafen, sei aber in diesem Fall unschuldig. Er habe in allen Vernehmungen im Ermittlungsverfahren gelogen und mache nun von seinem Recht Gebrauch, keine Angaben zu machen.

Als Zeugin sagte die Schwester der Toten aus. Sie hatte den Angeklagten, den sie als Freund ihrer verwitweten Schwester kennen gelernt hatte, identifiziert. Sie sei sich auch heute absolut sicher, dass es sich beim Angeklagten um den damaligen Freund ihrer Schwester handle. Diese habe ihr im Sommer 2008 erzählt, dass ihr Freund mehr in sie verliebt sei als sie in ihn, sie habe überlegt die Beziehung zu beenden. Er habe sie finanziell unterstützt, habe sie aber auch gestresst und sei eifersüchtig gewesen. Der Angeklagte hab sie mehrmals kontaktiert und gebeten, ihre Schwester von der Beziehung zu ihm zu überzeugen. Er habe mehr von ihr gewollt, sie sogar heiraten. Dass sie wegen Spielschulden in Bedrängnis gewesen sei oder ähnliches, habe ihre Schwester nie erzählt, wohl sei aber von Geldsorgen die Rede gewesen. Die Schwester hätte eine böse Vorahnung gehabt, sie sagte, sie wolle verbrannt bei ihrem verstorbenen Ehemann beerdigt werden, sollte ihr einmal etwas zustoßen, so die Zeugin.

Vermisstenanzeige nicht ernst genommen

Als sie ihre Schwester nicht erreichen konnte, sei von deren Handy eine Nachricht gekommen, dass diese ihr Leben ändern wolle und glücklich sei. Abgehoben habe die Schwester weiterhin nicht und die Nachricht sei mit Sternchen versehen gewesen, die die Schwester sonst nie verwendet habe. Weil die Mutter nicht zu beruhigen gewesen sei, wurde schließlich Vermisstenanzeige erstattet. Die Polizei habe dies aber nicht ernst genommen. Dass der Angeklagte der Schwester etwas angetan haben könnte, das habe sie damals nicht gedacht. 

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