Überraschendes Geständnis vor dem Klagenfurter Landesgericht brachte milderes Urteil.
Zu dreieinhalb Jahren Haft ist am Donnerstag ein 52 Jahre alter Kärntner am Landesgericht Klagenfurt verurteilt worden. Der Mann hatte laut Anklage zwei Stieftöchter jahrelang sexuell missbraucht. Vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Dietmar Wassertheurer legte der gelernte Zimmermann ein Geständnis ab, machte darüber hinaus aber keinerlei Angaben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Von 2011 bis zu seiner Festnahme im Dezember 2017 soll der Mann, der mit seiner zweiten Ehefrau und neun Kindern am Stadtrand von Klagenfurt lebte, zwei Töchter seiner Frau, die 2011 fünf bzw. sieben Jahre alt waren, immer wieder sexuell belästigt haben. Laut Staatsanwältin Heidrun Endisch begann es mit Grapschen und endete mit Geschlechtsverkehr. Bei einer Untersuchung eines der Mädchen im Klinikum Klagenfurt schöpften die Ärzte Verdacht und schlugen Alarm. Der 52-Jährige wurde festgenommen, auf Computern und Datenträgern in der Wohnung wurde zudem kinderpornografisches Material gefunden. Laut Verteidiger Georg Schuchlenz sei aber nicht bewiesen, dass das Material vom Angeklagten stamme.
Fünf der neun Kinder in dem Haushalt brachte der Mann in die Ehe mit, die anderen vier die Frau. In den vergangenen zwei Jahren lebten die beiden Mädchen nicht mehr bei ihrer Familie. Sie waren in betreutem Wohnen untergebracht, besuchten ihre Familie aber regelmäßig. Die ältere der beiden berichtete bei der Vernehmung, sie sei von ihrem Stiefvater auch bedroht worden. Wenn sie nicht über die Vorfälle schweige, werde er ihre Geschwister umbringen.
Der Angeklagte bekannte sich schuldig und fügte nach Aufforderung seines Verteidigers hinzu, dass es ihm leidtue. Ansonsten werde er zu der ganzen Angelegenheit gar nichts sagen. Als ihn der Richter nach den Plädoyers fragte, ob er noch etwas zu sagen hätte, begann er auf das Jugendamt zu schimpfen, das ihm nicht geholfen habe.
Der Schöffensenat verurteilte den bisher Unbescholtenen schließlich zu dreieinhalb Jahren Haft. Dabei sei sowohl die Unbescholtenheit als auch das Geständnis durchaus als mildernd gewertet worden, so Wassertheurer, ansonsten hätte es eine wesentlich höhere Strafe gesetzt. Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwältin Endisch gab keine Erklärung ab.