Nicht fotoscheu

Kult-Elch "Emil" macht weiter Kilometer - jetzt in Melk gesichtet

Der wanderlustige Gast aus dem Norden hat mittlerweile fünf niederösterreichische Bezirke und Landeshauptstadt erwandert. Sein Ziel dürfte ihn weiter westwärts und dann nach Norden in den Böhmerwald führen.

NÖ. Eine ordentliche Wegstrecke hat Elch Emil wieder hinter sich gebracht: Nach seinem Catwalk in St. Pölten, wo er den ÖBB-Gleisen etwas zu nahe kam und für Zugsperren sorgte, ist er nun 25 Kilometer weiter in Melk aufgetaucht. Entsprechende Fotos und Videos sind zunächst auf Social-Media-Plattformen veröffentlicht worden. Der Hirsch aus dem Norden ist seit mittlerweile drei Wochen im Bundesland unterwegs. 

elch emil in melk
© DOKU NÖ

elch emil in melk
© DOKU NÖ

Insgesamt hat "Emil" - der von Polen über Tschechien zu uns marschiert ist - mittlerweile fünf NÖ-Bezirke erwandert. Erst am Montag hat der "Wahl-Niederösterreicher" zudem die Marke von 10.000 Fans auf Facebook "Emil der Elch" geknackt. Am Samstag waren in St. Pölten aus Sicherheitsgründen Polizeistreifen ausgeschickt worden. Das meistens gar nicht kamerascheue Jungtier (wenn es genug vom Blitzlichtgewitter hat, verzieht Emil sich einfach in die Büsche) war an mehreren Stellen in St. Pölten aufgetaucht und hatte für Menschenansammlungen gesorgt. In den Abendstunden nahm der Elch auf den Gleisen des Hauptbahnhofs Platz. Die Folge war eine Unterbrechung der Westbahnstrecke bis Sonntag kurz vor 1.00 Uhr.

apa grafik elch
© APA

Der ORF Niederösterreich berichtete indes von Verwirrung um die Zuständigkeit für den Elch. Er kenne "keine rechtliche Grundlage für behördliches Einschreiten, um den Elch zu fangen", wurde etwa Philipp Enzinger, Sprecher der Bezirkshauptleute in Niederösterreich, zitiert. Laut dem Landesjagdverband braucht es jedoch eine behördliche Anordnung, um das Tier etwa zu betäuben. Polizei und Feuerwehr betonten dem ORF-Landesstudio zufolge, dass ein Einschreiten nur dann möglich sei, wenn eine Gefahr für Personen oder das Tier selbst bestehe.

"Überall, wo es darum geht, öffentliche Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen, sind laut Sicherheitspolizeigesetz die Sicherheitsbehörden zuständig", sagte Doris Stilgenbauer, Leiterin der Landesabteilung Agrarrecht, zu deren Zuständigkeitsbereichen auch Jagdangelegenheiten und rechtliche Angelegenheiten des Veterinärwesens zählen. Dazu würden etwa die Landespolizeidirektion oder die Bezirkshauptmannschaften gehören.

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