Zuständigkeit unklar

Wirbel um Elch "Emil": Jäger standen schon bereit

Aufregung um Emil! Der Kult-Elch hat in St. Pölten für eine stundenlange Sperre der Weststrecke gesorgt und die Frage aufgeworfen, wer für das Tier zuständig ist. 

Am Samstag hat Elch Emil für eine stundenlange Sperre auf der Weststrecke gesorgt. Der Grund: Das Tier hat es sich neben den Zuggleisen in St. Pölten bequem gemacht. Folglich herrschte bei dem ausgelösten Einsatz ziemliche Verwirrung darüber, wer jetzt eigentlich für Emil zuständig ist. Schlussendlich waren es Hupsignale, die den Elch dazu gebracht haben, weiterzuziehen.

Emil sorgt seit Wochen für Wirbel

Seit mehr als zwei Wochen sorgt „Emil“ in Niederösterreich für Aufsehen. Anfangs war es eine lustige Geschichte – ein Elch, der durchs Land spaziert. Doch spätestens, als Emil am Samstag neben den Gleisen lag, wurde die Situation ernst.

Große Unklarheit

Die Weststrecke musste stundenlang gesperrt werden. Gleichzeitig wussten die Einsatzkräfte vor Ort nicht, wer sich um den Elch kümmern soll. In einem Protokoll, das dem ORF vorliegt, wurde um 21.37 Uhr festgehalten, dass keine Amtstierärztin erreichbar gewesen sei. „Wie es nun weiter geht, konnte von der Exekutive nicht beantwortet werden“, steht im Protokoll.

Jäger standen bereit

Eine Stunde später heißt es dann: „Die Polizei gibt bekannt, dass der Elch auf ÖBB-Grund liegt und daher nicht zuständig ist“. Außerdem könne der Elch nicht betäubt werden, „weil der Veterinär zum Betäuben den Auftrag einer Behörde oder zumindest der Polizei benötigt“. Kurz vor 23 Uhr waren auch drei Jäger vor Ort, „welche allerdings nicht einschreiten können und dem Elch beim Schlafen zusehen“.

Wer hat die Zuständigkeit?

Die Streitfrage, ob die Bezirkshauptmannschaft, das Magistrat, die Landesveterinärdirektion oder der Jagdverband für „Emil“ zuständig sind, konnte laut orf.at auch am Montag nach vielen Telefonaten nicht geklärt werden.

Philipp Enzinger, Sprecher der Bezirkshauptleute in Niederösterreich, meint dazu: Grundsätzlich seien die Bezirkshauptmannschaften in solchen Fällen zuständig, er kenne aber „keine rechtliche Grundlage für behördliches Einschreiten, um den Elch zu fangen“. Laut niederösterreichischem Jagdverband braucht es eine behördliche Anordnung, um das Tier etwa zu betäuben. Polizei und Feuerwehr betonen, dass sie nur eingreifen dürfen, wenn Gefahr für Menschen oder das Tier selbst besteht.

Doris Stilgenbauer, die Leiterin der Landesabteilung Agrarrecht, sagt gegenüber orf.at: „Überall, wo es darum geht, öffentliche Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen, sind laut Sicherheitspolizei-Gesetz die Sicherheitsbehörden zuständig.“ Dazu zählen zum Beispiel die Landespolizeidirektion oder die Bezirkshauptmannschaften.

Emil am Dienstagmorgen gesichtet

In der Samstagnacht haben die ÖBB schließlich mit einer Verschublokomotive und Licht- sowie Hupsignalen den Elch zum Weiterziehen gebracht. Emil ist dann Richtung Norden verschwunden. Dienstagfrüh kam es offenbar wieder zu Sichtungen: „Nach Loosdorf ist der Elch am Vormittag in Melk angekommen“, heißt es seitens der NÖN.

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