Prozess: Frauen klagen

Lesbisches Paar klagt Hochzeit ein

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Die Tochter der beiden soll nicht unehelich aufwachsen.

Vier homosexuelle Paare scheiterten bislang in Wien mit einer Klage gegen ein Heiratsverbot, am Montag versuchten zwei Frauen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, in Linz ihr Glück. Sie klagten gemeinsam mit ihrer vierjährigen Tochter dagegen, dass sie nicht heiraten dürfen.

Schriftliches Urteil
Ein­einhalb Stunden dauerte die Verhandlung am Landesverwaltungsgericht (LVG), danach zeigte sich Anwalt Helmut Graupner gegenüber ÖSTERREICH zuversichtlich: „Der Richter hat erkennen lassen, dass er das Eheverbot für verfassungswidrig hält.“ Auf das Urteil müssen die Beteiligten aber noch warten – es ergeht in zwei bis drei Wochen schriftlich.

Drei Optionen
Das Spezielle an diesem Fall ist, dass auch im Namen des Kindes geklagt wird. Die Tochter des Paares werde gegen ihren Willen gezwungen, unehelich aufzuwachsen, argumentiert Graupner.

Das LVG habe nun drei Möglichkeiten
Es kann beim Verfassungsgerichtshof den Antrag stellen, das Eheverbot aufzuheben, oder den ablehnenden Bescheid des Standesamtes bestätigen oder die geltende Regelung als rechtskonform anerkennen, aus Gründen des Kindeswohls die Trauung aber dennoch zulassen.

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