6 Monate Haft
Nazi-Posting auf Baumgartners Facebook-Seite
Sechs Monate bedingte Freiheitsstrafe hat ein 30-Jähriger in einem Geschworenenprozess in St. Pölten wegen eines Verstoßes gegen das Verbotsgesetz erhalten. Dem Angeklagten war angelastet worden, in einem Posting auf der Facebook-Seite von Extremsportler Felix Baumgartner Hitler glorifiziert und den Holocaust geleugnet zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der vorsitzende Richter erklärte, aufgrund der beträchtlich überwiegenden Milderungsgründe - hier führte er das umfassende reumütige Geständnis und die Unbescholtenheit des Angeklagten an - sei eine außerordentliche Strafmilderung zum Tragen gekommen. Der 30-Jährige wurde nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes schuldig gesprochen. Die Geschworenen bejahten die Hauptfrage mit 7:1 Stimmen.
Beim 30-Jährigen handle es sich nicht um einen Gesinnungstäter, sagte der Richter. Der Angeklagte habe den Umstand, dass er die Äußerung öffentlich auf Facebook - dem "modernen Stammtisch" - getätigt habe, unterschätzt. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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