Prozess St. Pölten

Totes Baby: Eltern bekannten sich nicht schuldig

Teilen

Zweitägiger Prozess in St. Pölten - Urteil am Donnerstag geplant.

Im Prozess um den Tod ihres dreieinhalb Monate alten Babys haben sich die aus Polen stammenden Eltern am Landesgericht St. Pölten am Mittwoch nicht schuldig bekannt. Der Säugling starb im Februar an einem Schädel-Hirn-Trauma. Dem Vater wird Mord vorgeworfen, der Mutter Quälen und Vernachlässigen einer unmündigen Person. Ein Urteil war für Donnerstag geplant.

Die 27-Jährige, gelernte Friseurin, hatte ihren nunmehrigen Ex-Lebensgefährten vor drei Jahren kennengelernt. Das Paar lebte zunächst in Deutschland, wo der Mann als Fleischer gearbeitet hatte und der erste Sohn geboren wurde, und zog dann nach Österreich zurück. Die Frau wurde erneut schwanger, dachte an eine Abtreibung - "aber nur am Anfang", beteuerte sie heute - und wollte sich eigentlich von ihrem Partner trennen. Der zweite Bub kam Ende Oktober 2016 zur Welt und wurde als Frühchen bis zum 23. Dezember im Krankenhaus St. Pölten betreut. Bei der Entlassung bekam die Frau einen Monitor zur Überwachung seiner Atmung mit, den sie allerdings nur zwei Wochen lang verwendete.

Keine schlüssigen Antworten

Im Jänner habe sie dann bemerkt, dass das Kind sehr unruhig sei und dauernd schreie, sagte sie unter Schluchzen. Die vorsitzende Richterin des Geschworenensenats, Andrea Humer, verlas aus einer an den 31-Jährigen gerichteten E-Mail, wonach die Frau das alles nicht mehr aushalte, die Trennung wolle, aber Angst habe, es mit den Kindern allein nicht zu schaffen. Auf die Frage, warum sie nicht reagiert hatte, als sie blaue Flecken an dem Baby entdeckte, die ihr Mann mit "zu festem" Drücken erklärte, kam keine schlüssige Antwort.

Am 22. Jänner hatte das Paar einen Kontrolltermin im Spital nicht eingehalten. Warum man keinen Arzt aufsuchte, als das Baby vermehrt weinte, konnte der Erstangeklagte nicht begründen. Die Richterin hielt ihm mehrmals kontroversielle Angaben vor, wie etwa, dass er das Baby am Abend kurz vor dessen Atemstillstand noch gefüttert haben wollte - und sie verwies auf die Verletzungen des Säuglings: Dieser sei mit Serienrippenbrüchen und Frakturen des Oberschenkels und Oberarms in seiner Wiege gelegen und konnte sich nur durch Schreien artikulieren.

Angeklagter bestritt Anschuldigungen

Der Mann gab auf Befragung zu, vermutet zu haben, dass sich seine Partnerin mit ihrem Exfreund traf. Damals sei er "enttäuscht" gewesen, dass sie schon wieder nach Wien zu einem Treffen mit Freundinnen fuhr. Jedenfalls bombardierte er sie ab dem frühen Nachmittag mit Nachrichten im Minutentakt, sie solle sofort heimkommen, er sei völlig überfordert und "fix und fertig". Irgendwann zwischen 13.00 und 17.20 Uhr, als seine Mutter eintraf, müssen dem kleinen Buben laut der Richterin die tödlichen Kopfverletzungen zugefügt worden sein - der Angeklagte bestritt, seinen Sohn geschüttelt oder gar gegen die Wand geschleudert zu haben.

Der Verteidiger der Frau vermutete Mitteilungen "dramatischen Inhalts" an die Mutter des Angeklagten, weil dieser den Chat-Verlauf selektiv gelöscht hatte, als der Säugling bereits in lebensbedrohlichem Zustand im Spital war. Dass der Beschuldigte eine Tätowierung eines SS-Spruchs ("Meine Ehre heißt Treue") hat, trägt ihm ein Verfahren wegen Wiederbetätigung ein, das laut Humer gesondert behandelt wird.

Nach der Einvernahme der Beschuldigten sagten zwei behandelnde Ärzte aus. Am Nachmittag sollten noch weitere Zeugen gehört werden, das gerichtsmedizinische Gutachten stand am Donnerstag am Programm.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.