Tabakgesetz

Erste Geldstrafen für Gastwirte in NÖ

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© Steinbacher/TZ Österreich

Das Rauchergesetz hat seine ersten Opfer: Hamed Abdel Rahman, Gastronom in St. Pölten, erhielt gleich drei Strafbescheide und soll nun 400 Euro zahlen.

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Seit einem Monat ist das neue Rauchergesetz in Kraft, jetzt hagelt es für Gastronomen die ersten Strafen: Allein in St. Pölten wurden insgesamt sechs Wirte zu Geldstrafen verurteilt. Auch im Burgenland flatterte einem Wirt bereits eine saftige Strafe ins Haus.

Und: Mehrere Wirte werden in den nächsten Tagen Anzeigen erhalten. In Wiener Neustadt (5 Anzeigen) und Bregenz (2) sind Strafzettel unterwegs.

„Kein Verständnis.“
Ein ÖSTERREICH-Lokalaugenschein zeigt: Die betroffenen Lokalbesitzer haben für die Strafen kein Verständnis.

Der erste Wirt, dem Strafverfügung von insgesamt 400 Euro ins Haus geflattert sind, erzählt gegenüber ÖSTERREICH: „Ich traute meinen Augen nicht, als am Mittwoch die erste Strafe kam. Diesmal wurden gleich 200 Euro gefordert“, erzählt der Gastronom Hamed Abdel Rahman (54) von der Pizzeria Oase. Bereits zuvor bekam er zwei Mal Strafverfügungen zu je 100 Euro. „Einmal wegen schlechter Beschilderung und ein anderes Mal, weil ein Gast geraucht hat“, ärgert sich Rahman. Zusätzlich machte er seit Anfang Jänner – seit dem das neue Gesetz besteht – 60 Prozent weniger Umsatz.

Phantom erstattete Anzeige
Doch er ist nicht der Einzige. Die Anzeigen in Niederösterreich konzentrieren sich auf das St. Pöltener Einkaufszentrum Traisenpark. Problem hier: Sämtliche Gastronomiebetriebe sind gegen die Mall, also dem öffentlichen Raum, hin offen. Im gesamten Shopping-Center sucht man eine Rauchernische vergeblich. Eine räumliche Trennung von Raucher- und Nichtraucherbereich sei so kaum möglich.

Bisher ist unklar, wer die Wirte angezeigt hat. Die Vermutung der Gestraften: Der Anzeiger ist ein „Phantom“ – ein engagierter Pensionist, der seine Runden durch die Lokale dreht, selbst aber weder Gastronomen oder Beamten bekannt ist. „Da ist ein privater Schnüffler und militanter Nichtraucher unterwegs“, ist Rahman sicher.

100 Euro Strafen
Insgesamt können Verstöße gegen das Tabakgesetz mit bis zu 2.000 € gestraft werden. Im Wiederholungsfall sind gar bis zu 10.000 € möglich. In St. Pölten dagegen wurden Bußgelder höchstens bis 200 € verhängt. Grund für das geringe Strafmaß: Da man sich noch in der Einführungsphase befinde, will man noch nicht rigoros strafen.

Trotzdem will Rahman die Strafe nicht annehmen. „Meine Kollegen und ich werden gegen die Bescheide Berufung einlegen. Das lassen wir uns nicht gefallen.“

Gesundheitsminister gegen Rauchverbot
Während es jetzt die ersten Strafen hagelt, spricht sich ausgerechnet Gesundheitsminister Alois Stöger im Radio Kulturhaus gegen ein totales Rauchverbot in der Gastwirtschaft aus. Ein Trend bezüglich Nichtrauchen habe sich in den letzten Jahren auch ohne dem Gesetz, das seine Vorgängerin durchgesetzt hat, abgezeichnet. "Hier hat sich etwas weiterentwickelt. Auch in die Gaststätten soll diese gesellschaftliche Entwicklung weitergetragen werden", so der Gesundheitsminister.

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