Messermord in Krumbach

Ex-Partnerin in NÖ erstochen - Verdächtiger zurechnungsfähig

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Der 42-jährige Angeklagte, der seine ehemalige Lebensgefährtin erstochen haben soll, ist zurechnungsfähig. 

Der 42 Jahre alte Mann, der seine 50-jährige ehemalige Lebensgefährtin im Jänner im Bezirk Wiener Neustadt-Land erstochen haben soll, ist einem psychiatrischen Gutachten zufolge zurechnungsfähig. Eine Gefährlichkeit liege bei dem Mann allerdings vor, bestätigte Erich Habitzl, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt.
 
Im Fall einer Anklageerhebung werde die Staatsanwaltschaft daher auch eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch beantragen, hielt Habitzl fest. Der Verdächtige sitzt in Untersuchungshaft, diese ist vorerst bis 25. April befristet. Dem Medienbericht zufolge attestierte Gerichtspsychiater Manfred Walzl dem Beschuldigten, dass wegen einer starken Persönlichkeitsstörung davon ausgegangen werden müsse, dass der 42-Jährige "mit großer Wahrscheinlichkeit zu weiteren Taten neigt".
 
Der Verdächtige soll seit rund acht Jahren als Gewalttäter in Beziehungen aufgefallen sein. 2010 habe es gegen den 42-Jährigen eine Anzeige samt Wegweisung gegeben, weil er eine Frau geschlagen haben soll. Ein Jahr später wurde der Beschuldigte wegen Körperverletzung zu einer Strafe von 320 Euro verurteilt.
 
Eine weitere Frau soll im Jänner 2018 vor Gericht eine einstweilige Verfügung und ein Kontaktverbot gegen den heute 42-Jährigen erwirkt haben, nachdem er sie monatelang gestalkt hatte. Ebenfalls 2018 wurde der Beschuldigte wegen beharrlicher Verfolgung zu einer Geldstrafe von 720 Euro verurteilt. Vom Landesgericht Wiener Neustadt wurden die in dem Medienbericht genannten Schritte gegen den Beschuldigten mit Verweis auf den Datenschutz nicht kommentiert.
 
Der Verdächtige soll die 50-Jährige am 9. Jänner vor dem Garagentor ihres Wohnhauses mit einem Messer attackiert haben. Dem Opfer wurden laut Obduktion an die sechs Stiche zugefügt. Beim Lokalaugenschein am 27. Februar wurde bekannt, dass die Tat von Kameras gefilmt wurde. Diese hatte die Frau offenbar aus Angst vor ihrem ehemaligen Partner vor dem Gebäude installieren lassen.
 
Nach Angaben von Wolfgang Blaschitz, der den 42-Jährigen gemeinsam mit Astrid Wagner verteidigt, hatte der Verdächtige zum Tatzeitpunkt 1,8 Promille Alkohol im Blut. Seitens der Anklagebehörde wurde dies am Mittwoch nicht bestätigt. "Einen Hinweis auf einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand gibt es im Gutachten nicht", betonte Habitzl aber.
 
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