Suchtgift-Spürhund "Boykee" vereitelte Medikamenten-Schmuggel.
Zöllner haben am vergangenen Wochenende am Wiener Flughafen rund 50.000 Schmerztabletten sichergestellt, die zwei Männer aus Indien nach Österreich einschmuggeln wollten. Bei den Medikamenten handelte es sich laut Finanzministerium um "Spasmo-Proxyvon Plus", ein narkotisierendes und krampflösendes Schmerzmittel, das der Apothekerkammer zufolge in Österreich noch nie erhältlich war.
Laut Finanzministerium handelte es sich um den zweitgrößten derartigen Aufgriff, den es jemals am Airport gegeben hat. Die beiden Männer - Alter Mitte 30 und Mitte 60 - waren auf der Route Delhi-Amman-Rom-Wien gereist, was den Zöllnern aufgefallen war. Über den Grünkanal wollten sie die Zollkontrolle passieren. Die Zollbeamten baten sie aber zur Inspektion. Beide hatten jeweils rund 25.000 Tabletten im Koffer versteckt. Bei der Kontrolle war auch der Suchtgift-Spürhund "Boykee" im Einsatz.
Ein Schnelltest ergab, dass die Arzneiwaren den Wirkstoff Paracetamol enthielten und damit einer Einfuhrgenehmigung des Gesundheitsministeriums bedurften. Die beiden Inder waren damit des Schmuggels und eines Verstoßes gegen das Arzneiwareneinfuhrgesetz verdächtig. Die Ermittler vermuten, dass die Waren illegal vertrieben werden sollten. Die Tabletten wurden beschlagnahmt.
Schelling: "Bedrohung für Gesundheit"
Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) sagte, dass man an diesem Fall sehe, "wie wichtig die Arbeit der Finanzverwaltung ist". Illegale Medikamente "stellen eine tatsächliche Bedrohung für die Gesundheit und Sicherheit der Menschen dar, es ist gut und wichtig, dass die Behörden hier eingreifen und die vorhandenen Maßnahmen Wirkung zeigen", betonte der Ressortchef.
In diesem Zusammenhang wies das Finanzministerium darauf hin, dass Arzneiwaren aufgrund des Einfuhrgesetzes nur durch Apotheken und Unternehmen, die zum Vertrieb dieser Mittel berechtigt sind, nach Österreich importiert werden dürfen. Das Mitführen solcher Mittel durch Privatpersonen auf Reisen sei grundsätzlich nicht gestattet. Dies gelte sowohl bei einer Einreise aus Nicht-EU-Staaten als auch aus EU-Staaten.