Knalleffekt

Fritzl: OLG hebt Maßnahmenvollzug-Entlassung auf

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Josef Fritzl soll noch einmal vor Gericht angehört werden und er soll erneut untersucht werden.  Anwältin Astrid Wagner ist über die Entscheidung irritiert.

In der Causa um den im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilten und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher - nunmehr forensisch-therapeutisches Zentrum - eingewiesenen Josef F. ist die Einholung ergänzender medizinischer Unterlagen notwendig. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat deshalb die in Krems ausgesprochene bedingte Entlassung aus dem Maßnahmen-in den Normalvollzug aufgehoben, teilte Ferdinand Schuster, Sprecher des Kremser Landesgerichts, mit.

Laut Schuster, der damit einen Bericht des ORF Niederösterreich bestätigte, erging im Rahmen einer Verfahrensergänzung der Auftrag, dass das jüngste psychiatrische Gutachten der Sachverständigen Adelheid Kastner aktualisiert werden müsse. Insbesondere sei der Wegfall der Gefährlichkeit bei Josef F. (der mittlerweile anders heißt) nochmals genau zu prüfen. Gehen dürfte es dabei auch um den Status der Demenzerkrankung des 88-Jährigen.

Fritzls Anwältin Astrid Wagner reagiert gegenüber oe24 barsch: "Die Entscheidung des OLG ist denklogisch nicht nachvollziehbar. Das Gutachten von Frau Doktor Kastner ist eindeutig. Ich bin zu 100 Prozent überzeugt dass Fritzl am Ende in Freiheit kommt."  

Fritzl Wagner
© Fuhrich
× Fritzl Wagner

Erneute Anhörung

In Krems ist mittlerweile für Ende April eine erneute Anhörung geplant. Ein genauer Termin wurde von Schuster vorerst nicht genannt. Danach wird das Landesgericht wieder darüber befinden, ob der 88-Jährige bedingt aus dem Maßnahmenvollzug kommt. Für Josef F. bzw. seine Rechtsvertretung sowie für die Staatsanwaltschaft steht in der Folge die Beschwerdemöglichkeit beim Oberlandesgericht (OLG) Wien offen.

Die Causa Inzestfall Amstetten war Ende April 2008 bekannt geworden. Josef F. hielt seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen und zeugte mit ihr sieben Kinder - eines starb nach der Geburt. Im März 2009 wurde der heute 88-Jährige in St. Pölten zu lebenslanger Haft verurteilt, gleichzeitig wurde die Unterbringung im Maßnahmenvollzug aufgrund seiner Gefährlichkeit im Sinn des §21 Absatz 2 StGB verfügt. Schuldig erkannt wurde Josef F. wegen Mordes durch Unterlassung, Sklavenhandels, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande sowie schwerer Nötigung und damit in allen Anklagepunkten.

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