Hausbesitzer schoss auf Eindringling

Schmerzensgeld für Einbrecher: Empörung über Urteil

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Ein Niederösterreicher (67), der im Februar sein Haus vor Einbrechern verteidigen wollte, wurde nun zu acht Monaten bedinger Haft und einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt.

St. Pölten. Dieses Urteil lässt die Wogen hochgehen. Weil er im Februar in St. Valentin (Bezirk Amstetten) auf einen Einbrecher geschossen haben soll, ist ein 66-jähriger Hausbesitzer am Mittwoch in St. Pölten nicht rechtskräftig wegen grob fahrlässiger Körperverletzung zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Zudem muss der Mann eine Geldstrafe von 3.600 Euro bezahlen, bestätigte eine Sprecherin des Landesgerichts.
 
Im Rahmen der Verhandlung berief sich der Angeklagte auf Notwehr. Eine Ansicht, die das Schöffengericht nicht teilte. Dem Schussopfer - einem 46-jährigen Kroaten - muss der 66-Jährige den Berichten zufolge 2.100 Euro Schmerzensgeld bezahlen.
 
Der 46-Jährige war bereits im Juli wegen gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls rechtskräftig zu 40 Monate Haft verurteilt worden. Er soll gemeinsam mit einem Komplizen das Gebäude des 66-Jährigen ins Visier genommen haben. Der Hausbesitzer feuerte zwei Mal auf die Männer und traf den 46-Jährigen am Oberschenkel. Verwendet worden sein soll dabei eine nicht registrierte Pistole, deshalb wurde der Mostviertler am Mittwoch auch wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt.
 

Empörung im Netz

Die österreichische Community reagierte mit völligem Unverständnis auf das gefällte Gerichtsurteil. Dass der 67-jährige Niederösterreicher die Waffe illegal besessen hatte, wurde jedoch kaum thematisiert. "Wie traurig ist es, dass man sein Eigentum nicht verteidigen darf oder kann?", schreibt etwa ein User auf der Social-Media-Plattform Facebook.

Schmerzensgeld für Einbrecher: Empörung über Urteil
© Screenshot (Facebook)
× Schmerzensgeld für Einbrecher: Empörung über Urteil

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© oe24
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