Entscheidung über Verfahrenseinstellung oder Anklage erst 2018.
Zum Tod eines Rekruten bei einem Marsch am 3. August in Niederösterreich ist das abschließende medizinische Gutachten bei der Staatsanwaltschaft Krems eingelangt und werde nun geprüft, sagte Sprecher Franz Hütter dem "Standard". Dem Online-Bericht der Tageszeitung zufolge soll Anfang Jänner entschieden werden, ob das Verfahren eingestellt oder Anklage erhoben wird.
Die Staatsanwaltschaft Krems ermittelt wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen gegen unbekannt. Der 19-jährige Soldat der Garde war an jenem Sommertag bei einem Fußmarsch in der Nähe der Kaserne in Horn im Waldviertel zusammengebrochen und starb im Krankenhaus. Todesursache war laut vorläufigem Obduktionsergebnis Überhitzung des Körpers. Bei einer Blutuntersuchung des verstorbenen Rekruten wurde außerdem ein akuter Infekt festgestellt, der zu einer Sepsis geführt hatte.
Anschuldigungen zurückgewiesen
Eine interne Sonderkommission des Bundesheeres wies nach Prüfung des tragischen Vorfalls Anfang September anonyme Anschuldigungen, wonach Vorgesetzte Klagen von Rekruten ignoriert hätten, als ungerechtfertigt zurück. Begleitende Maßnahmen wie u. a. Adjustierungserleichterungen, Marschpausen und ausreichende Versorgung mit Flüssigkeit seien "umfassend, zeitgerecht und richtig angewendet" worden, auch bei der Rettungskette habe es keine Verfehlungen gegeben.
Laut dem "Standard" laufen zudem Ermittlungen im Zusammenhang mit den Vorwürfen eines ehemaligen Grundwehrdieners. Der Mann, der seinen Wehrdienst bis Mai bei der 1. Gardekompanie leistete, habe dem Ausbildner vorgeworfen, Selbstverletzungen von Rekruten provoziert zu haben.