Mord in Ebergassing

Tote Seniorin: Anklage wegen Mordes und Raubes

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Beschuldigter wird auch schwerer Raub vorgeworfen - Verteidiger kündigte Einspruch an.

Ebergassing/Korneuburg. Gegen die mittlerweile 44 Jahre alte Verdächtige, die im Jänner in Ebergassing (Bezirk Bruck an der Leitha) eine 64-jährige Pensionistin erschlagen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Korneuburg Anklage wegen Mordes und schweren Raubes eingebracht. Verteidiger Wolfgang Blaschitz kündigte am Sonntag der APA einen Einspruch gegen die Anklageschrift an.

"Wir werden das so nicht auf uns sitzen lassen", sagte Blaschitz, der die Beschuldigte gemeinsam mit Astrid Wagner vertritt. "Es wurde weder die Tatwaffe, noch der Tresor noch das Geld gefunden." 14 Tage ab Zustellung der Anklageschrift besteht die Möglichkeit, einen Einspruch beim Oberlandesgericht Wien zu erheben. Dieses entscheidet dann darüber in einer nicht öffentlichen Sitzung.

 

Wuchtiger Stoß gegen Brustbein

Die 44-Jährige besuchte die Pensionistin, der sie freundschaftlich verbunden war, laut Anklage am Nachmittag des 22. Jänner in ihrer Wohnung. Mit einem wuchtigen Stoß gegen das rechte Brustbein soll die Verdächtige die betagte Frau zu Boden befördert haben. In der Folge soll die Beschuldigte mit der spitzen Seite eines Zimmermannshammers auf das liegende Opfer eingeschlagen haben. 20 Hiebe richteten sich der Anklage zufolge gegen Gesicht und Kopf der Pensionistin, sechs weitere verletzten die Frau an den Händen und am rechten Unterarm. Die 64-Jährige starb an Ort und Stelle an einem Schädel-Hirn-Trauma.

Die Beschuldigte soll nach den Schlägen einen Möbeltresor samt darin enthaltenem Bargeld in Höhe von 11.000 Euro gepackt haben. Mit dem Gegenstand verließ die 44-Jährige laut Anklage die Wohnung des Opfers.
 

Finanzielle Notlage als Motiv

Motiv der Tat soll die finanzielle Notlage der Verdächtigen gewesen sein. Nicht geklärt werden konnte im Ermittlungsverfahren, "ob die Angeklagte bereits mit Vorsatz auf Raubmord" zur Pensionistin ging, oder "ob es sich um eine spontane Entscheidung handelte", führte die Staatsanwaltschaft aus.
 
Die 64-Jährige war am 25. Jänner tot in ihrer Wohnung gefunden worden. Die Verdächtige wurde am 6. Februar festgenommen, sie beteuerte ihre Unschuld. Die "vier aussagekräftigsten DNA-Spuren am Leichnam und in der Wohnung des Opfers" seien "zweifelsfrei der Angeklagten zuzuordnen". Der Staatsanwaltschaft Korneuburg zufolge sei mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" von der Täterschaft der 44-Jährigen auszugehen.
 
Die Beschuldigte war am 17. August 2009 am Landesgericht Korneuburg nach einem Überfall auf eine Postfiliale in Klosterneuburg (Bezirk Tulln) unter anderem wegen schweren Raubes zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Im Juli 2015 kam die Verdächtige unter Setzung einer Probezeit von fünf Jahren und Anordnung von Bewährungshilfe bedingt frei. In der nunmehr eingebrachten Anklageschrift beantragte die Staatsanwaltschaft auch den Widerruf dieser Entlassung.
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