Der Vater und ihr Freund holten 18-Jährige aus der U-Haft ab – sie weinte die ganze Zeit.
Nach dem Fund eines toten Säuglings im Bezirk Gänserndorf wurde die 18-jährige Mutter wieder enthaftet. ÖSTERREICH sprach mit ihrem Anwalt Wolfgang Blaschitz. Der erklärt, warum dem Haftrichter in Korneuburg nichts anderes übrig blieb, als den Teenagerfrei zu lassen: „Es lagen einfach keine Haftgründe vor. Keine Fluchtgefahr, keine Tatbegehungs- und auch keine Verdunkelungsgefahr.“
Die bis zuletzt ahnungslosen Eltern, die die Geburt im Kinderzimmer in ihrem Haus ebenso wenig mitbekommen hatten wie der Freund der 18-Jährigen, holten das Mädchen aus der Justizanstalt ab, um den völlig verstörten Teenager nach Hause zu bringen.
Unzurechnungsfähig?
Die Ermittlungen der Justiz lauten zwar weiter auf Mord, Anwalt Blaschitz geht aber davon aus, dass es, wenn es zur Anklage kommt, nur um Tötung bei der Geburt (§ 79 StGB) gehen wird. Dafür drohen fünf Jahre Haft, bei einem jungen Erwachsenen nur die Hälfte. Wobei Blaschitz aber auch nicht ausschließt, dass das Verfahren ganz eingestellt werden könnte – wegen Unzurechnungsfähigkeit infolge einer postnatalen Psychose.
Nur leichte Wehen
Für die Einstellung spricht, dass die 18-Jährige angibt, bis zum Einsetzen von leichten Wehen am 7. November nicht gewusst zu haben, schwanger gewesen zu sein. Die HAK-Schulabbrecherin bekam das Baby ohne fremde Hilfe in ihrem Kinderzimmer, war überrascht und traumatisiert und der festen Überzeugung, dass es eine Totgeburt war. Dann vergrub sie den Säugling im Boden bei einem Gebüsch in der Nähe ihres Elternhaus. Schließlich verdrängte sie alles. Der kleine Leichnam wurde vermutlich von Tieren wieder ausgegraben. Als der Ortsvorsteher das tote Baby fand, kam die Tragödie von Tallesbrunn zu Tage.