Freispruch für den angeblichen Aufpasser - Urteile nicht rechtskräftig.
Der Prozess um eine Home-Invasion in Wels hat Freitagabend mit zwei Verurteilungen und einem Freispruch geendet. Ein Angeklagter erhielt eine Zusatzstrafe von achteinhalb Jahren. Der vermeintliche Tippgeber fasste drei Jahre, zwei davon bedingt, aus. Der angebliche Aufpasser wurde freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Im Fall des Hauptangeklagten dürfte das Urteil noch etwas dauern. Denn sein Anwalt hat die wörtliche Verlesung des recht umfangreichen Akts verlangt, weshalb sein Verfahren abgesondert wurde.
In der Nacht auf den 25. Jänner 2017 war eine 70-Jährige in Wels in ihren eigenen vier Wänden überfallen, mit einem Messer bedroht und mit Kabelbindern gefesselt worden. Dann wurde ihr ein hoher sechsstelliger Eurobetrag geraubt. Den Tipp, dass bei ihr etwas zu holen sei, sollen Täter von jenem Beschuldigten erhalten haben, der für die Familie des Opfers gearbeitet hat. Wegen Beteiligung am Raub erhielt er drei Jahre Haft, zwei davon bedingt. Der Zweitangeklagte erhielt zu seiner bereits eineinhalbjährigen Haftstrafe noch weitere achteinhalb Jahre aufgebrummt. Ihm legte das Gericht schweren Raub, schwere Körperverletzung und Freiheitsberaubung zur Last. Der angebliche Aufpasser wurde freigesprochen, da er sich mehr als zwei Kilometer vom Tatort entfernt aufgehalten habe.