Prozess in Linz

Corona-Demo-Organisator wegen Holocaustverharmlosung vor Gericht

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Laut Staatsanwaltschaft ist der Mann, der heuer bereits wegen diverser Delikte im Zusammenhang mit seinem Anti-Maßnahmen-Aktivismus zu einem Jahr teilbedingter Haft verurteilt worden war, zwar tatsachengeständig, leugnet aber die Wiederbetätigung.

Linz. Ein Coronademo-Organisator muss sich am 31. August wegen des Vorwurfs der Holocaustverharmlosung in Linz vor Gericht verantworten. Er soll die Pandemie-Maßnahmen auf Social Media mit dem Völkermord durch die Nazis verglichen haben. Laut Staatsanwaltschaft ist der Mann, der heuer bereits wegen diverser Delikte im Zusammenhang mit seinem Anti-Maßnahmen-Aktivismus zu einem Jahr teilbedingter Haft verurteilt worden war, zwar tatsachengeständig, leugnet aber die Wiederbetätigung.

Der Oberösterreicher war über längere Zeit immer wieder in gröbere Konflikte mit Polizei und Behörden verwickelt. Im März stand er deswegen bereits einmal in Linz vor Gericht. In dem Prozess ging es u.a. um falsche Anschuldigungen gegen einen Polizisten und um die Veröffentlichung von Daten von Beamten. Der damals 38-Jährige fasste ein Jahr Freiheitsstrafe, davon acht Monate bedingt, wegen Verleumdung, falscher Beweisaussage, übler Nachrede, Beleidigung und Fälschung eines Beweismittels aus. Von den Vorwürfen der gefährlichen Drohung und der Bestimmung zum Amtsmissbrauch wurde er im Zweifel freigesprochen.

Laut Staatsanwaltschaft Linz ist das Urteil mittlerweile rechtskräftig. In dem nunmehrigen Prozess wird darauf Bedacht zu nehmen sein, d.h. im Fall eines Schuldspruchs wird eine Zusatzstrafe verhängt. Der Strafrahmen für den angeklagten Paragrafen 3h Verbotsgesetz liegt zwischen einem und zehn Jahren.

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