Verfügung aufgehoben

FPÖ-Haimbuchner mit Teilerfolg gegen "Omas gegen Rechts"

Trotz Bereitschaft wurde Haimbuchner nicht einvernommen. 

. Im Streit um ein Facebook-Posting des oberösterreichischen FPÖ-Chefs Manfred Haimbuchner haben die Freiheitlichen gegen die "Omas gegen Rechts" einen Teilerfolg errungen. Das Oberlandesgericht Wien hat eine einstweilige Verfügung des Wiener Landesgerichts für Zivilrechtssachen gegen den FPÖ-Politiker aufgehoben und dem Erstgericht die neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen.

Das Posting der Freiheitlichen hatte den Titel "Beziehung mit Minderjähriger. Konstantin Wecker schrieb Danksagung an Omas gegen Rechts." Laut dem ursprünglichen Beschluss musste es Haimbuchner unterlassen, den Namen der Initiative "ohne sachlichen Anlass" mit dem Skandal um die Beziehung von Konstantin Wecker zu einer Minderjährigen in sozialen Medien oder anderen Medien zu nennen oder in Verbindung zu bringen.

Haimbuchner argumentierte, er sei weder an der inhaltlichen Gestaltung des Facebook-Profils beteiligt noch besorge oder veranlasse er die Ausstrahlung, Abrufbarkeit oder Verbreitung des genannten Mediums. Dies obliege der oberösterreischen FPÖ. Dass er dazu trotz Bereitschaft nicht einvernommen wurde, wird als wesentlicher Verfahrensmangel gesehen: "Die Einstweilige Verfügung war daher schon aus diesem Grund aufzuheben", urteilt das Oberlandesgericht.

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