Zweieinhalb Jahre

Haftstrafen im Prozess gegen Jugendbande in Linz

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Zweieinhalb Jahre bzw. Zusatzstrafe von zwei Jahren für Rädelsführer.

Linz. Im Prozess gegen sieben Mitglieder einer Jugendbande u.a. wegen schwerer Raube und Erpressungen sind Dienstagabend in Linz alle Angeklagten schuldig gesprochen worden. Die beiden Hauptangeklagten fassten zweieinhalb Jahre unbedingt bzw. eine Zusatzstrafe von zwei Jahren aus. Die fünf anderen Burschen wurden zu teilbedingten Haftstrafen zwischen neun und 24 Monaten verurteilt.
 
Die 15 bis 17 Jahre alten Burschen hatten von Sommer 2018 bis Dezember 2019 ihr Unwesen in Linz und im oberösterreichischen Zentralraum getrieben. Die nach einer Linzer Straße benannte Semmelweis-Bande soll Jugendliche beraubt, erpresst, genötigt, bestohlen und betrogen haben.
 
Der 15-jährige "Präsi" (der so genannte Anführer) soll dabei die durchwegs jungen Opfer ausgewählt, die Häufigkeit der Erpressungen bestimmt und die Hälfte der Beutegelder für sich behalten haben. Die Burschen waren offenbar nicht zimperlich, sie bedrohten die Opfer laut Anklage mit Waffen wie Schreckschusspistolen, Spring- und Schweizermessern. Durch Videos in sozialen Medien, die Mitglieder beim Schlägern und Hantieren mit Waffen zeigten, erwarb sich die Truppe den Ruf als jederzeit gewaltbereit.
 
Die juristische Aufarbeitung des Falls gestaltete sich schwierig, da einige Zeugen ihre Beschuldigungen zurückzogen. Auch ein Angeklagter nahm seine Anschuldigungen gegen den Anführer komplett zurück, der "Präsi" selbst hatte "Gedächtnislücken". Am Dienstag war sogar ein Zeuge im Gerichtssaal festgenommen worden. Er hatte zuvor belastende Aussagen gegen einen Angeklagten, die er bei der Polizei getätigt hatte, zurückgenommen - allerdings handelte es sich um Taten, die der Beschuldigte selbst gestanden hatte.
 
Die Bande umfasste mehr Mitglieder, die abgesondert verfolgt werden. Den derzeit vor Gericht stehenden sieben Jugendlichen drohten Haftstrafen bis zu siebeneinhalb Jahren, einem nur bis zu fünf Jahren. Die Schuldsprüche erfolgten trotz des Zeugenschwunds weitgehend im Sinne der Anklage, nur hinsichtlich einiger kleinerer Fakten gab es Freisprüche. Drei der Urteile sind rechtskräftig, die anderen nicht.
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