Koalitions-Vereinbarungen »rechtswidrig«

Pakt: Anzeige für Partei-Chefs?

Pakt: Anzeige für Partei-Chefs?
© oe24
Etwaige strafrechtliche Anzeigen gegen Parteichefs müssten ernsthaft geprüft werden.
OE24 auf Google bevorzugen

Pakt. Die umstrittenen ­Sideletter von ÖVP mit FPÖ bzw. mit Grünen sind Gesetzesbruch. „Die Inhalte dieser Vereinbarungen sind klar rechtswidrig“, so Verfassungsrechtler Heinz Mayer zu ÖSTERREICH.

Tatsächlich werden in den Nebenvereinbarungen den regierenden Parteien nicht nur Aufsichtsrats-Posten zugeteilt – sondern auch Vorstandsbesetzungen. Das betrifft im Fall von Türkis-Blau den Chefposten der ÖBAG (mit Thomas Schmid besetzt), Direktorsposten beim ORF (im Fall von Türkis-Grün) oder bei der FMA (das betrifft beide Koalitionen).

Wie die ZiB 1 herausarbeitete, widersprechen diese Abmachungen sowohl dem Aktienrecht, dem ORF-Gesetz als auch dem Finanzmarktaufsichtsgesetz – es handelt sich wohl um eine ganze Reihe von Gesetzesbrüchen.

Prüfung. Mayer meint, dass eine Anzeige gegen die (Ex-)Parteichefs Sebastian Kurz, HC Strache bzw. Werner Kogler von der Staatsanwaltschaft ernsthaft geprüft werden müsse. „Das Problem beginnt ja schon damit, dass die jeweiligen Aufsichtsräte bzw. der Stiftungsrat so besetzt werden, dass sie lenkbar sind. Und dann werden extrem teure Hearings veranstaltet, um Postenbesetzungen zu rechtfertigen.“

Fragt sich nur, ob so eine Anzeige erstattet wird. Für alle genannten gilt die Unschuldsvermutung.

Fehler im Artikel gefunden?Jetzt melden