Erberkrankung

Pflegegeld für Kleinkind gekürzt - Klage

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Die Familie wandte sich an die AK. Diese bekämpfte den Bescheid. Die PVA muss der Mutter nun ein deutlich höheres Pflegegeld der Stufe 5 auszahlen.

Linz. Eine Mutter aus dem Raum Linz hat für die Betreuung ihres vierjährigen Sohnes Pflegegeld der Stufe 3 bezogen. Ein Antrag auf Erhöhung wurde von der Pensionsversicherungsanstalt im Herbst 2023 abgelehnt. Die PVA kürzte das Pflegegeld auf Stufe 1. Die Arbeiterkammer bekämpfte den Bescheid.

Der vierjährige Bub leidet an einer chromosomalen Erberkrankung, die seine Entwicklung stark beeinträchtigt. Er hat Bewegungs- und Gleichgewichtsstörungen, stürzt oft und kann sich kaum artikulieren. Seine Mutter, die alleinerziehend ist, empfindet die Betreuung als große Belastung.

Antrag auf Erhöhung wurde abgelehnt

Besonders schwer trafen sie die Bescheide der PVA im Herbst 2023: Ihr Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes wurde abgelehnt, und das Pflegegeld wurde neu bemessen. Statt Pflegestufe 3 erhalten sie nun nur noch Pflegestufe 1.

Die Frau wandte sich an die AK Linz, die schnell erkannte, dass die Pflegestufe 1 den tatsächlichen Pflegeaufwand für den Buben unterschätzte. Daher klagte die AK gegen die Bescheide. Der Pflegebedarf beträgt laut Gutachten 194 Stunden monatlich. Die AK beantragte die passende Pflegestufe und das Arbeits- und Sozialgericht erkannte der Mutter Pflegestufe 5 zu. Der Einsatz lohnte sich.

AK-Präsident Andreas Stangl sagt: "Wenn Bescheide dem Gesundheitszustand und dem Pflegebedarf der Betroffenen nicht gerecht werden, können unsere Mitglieder auf die rechtliche Unterstützung der AK zählen."

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