Am Donnerstag geht am Landesgericht Wiener Neustadt der Prozess gegen Beran A. wegen des mutmaßlich verhinderten Terroranschlags auf ein Taylor Swift-Konzert im Wiener Ernst-Happel-Stadion zu Ende.
Der 21-Jährige und der gleichaltrige Arda K. sollen zudem mit einem Dritten Teil einer anschlagsbereiten Terror-Zelle gewesen sein. Sie bekannten sich im Laufe des Prozesses zu weiten Teilen der gegen sie erhobenen Vorwürfe schuldig. Der Staatsanwalt fordert einen Schuldspruch.
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In einem sehr kurzen Schlusswort fokussierte sich die Staatsanwaltschaft auf den Beitrag der Angeklagten zum versuchten Mord. Die beiden sollen bereits Ende 2023 die Ausführung von drei Anschlägen im Namen des IS geplant haben. Ihr gemeinsamer Tatplan sah laut Anklage vor, am 11. März 2024 getrennt voneinander in Mekka, Istanbul und Dubai zeitgleich Polizisten oder Sicherheitsleute zu töten. Während Beran A. und Arda K. jeweils unverrichteter Dinge aus Dubai und Istanbul zurückkehrten, stach Hasan E. vor der Al-Haram-Moschee in Mekka einem Sicherheitsbeamten ein Messer in den Hals und verletzte vier weitere Personen, ehe er überwältigt werden konnte.
Im Laufe des Prozesses versuchten die beiden ihre Rolle kleinzureden und den in Saudi-Arabien inhaftierten Hasan E. als treibende Kraft darzustellen. Dieser Lesart widersprach der Staatsanwalt in seinem Schlusswort: "Den Eindruck, den die Angeklagten hier hinterlassen haben, ist nicht der der armen Mitläufer, die leicht zu beeinflussen sind." Der Wille von Hasan E. sei ganz klar gewesen: "Er hat Mitstreiter gesucht." Die Angeklagten hatten im Laufe der Verhandlungen ausgesagt, dass "drei Anschläge in der muslimischen Welt eher Aufstände anzetteln als einer", so der Staatsanwalt.
"Es mag schon sein, dass der Herr E. hier die treibendere Kraft gewesen sein mag, aber die Erzählung, dass die Angeklagten nur blind Befehle befolgt haben, bricht hier in sich zusammen." Auch das Argument, dass Hasan E. nicht mehr von der Tat abzubringen gewesen sei, und deshalb auch nicht bestärkt werden hätte können, zähle nicht. "Auch ein bereits zur Tat entschlossener kann in seiner Tat bestärkt werden." Abschließend zog er noch eine Parallele zum gestrigen Prozess in Klagenfurt, wo der Villach-Attentäter eine lebenslange Haftstrafe ausfasste: "Sie haben hier die Möglichkeit ein Zeichen zu setzen", dass Personen, die Terrorpläne wälzen, schwere Strafen erwarten.
Angeklagter zu Swift-Plänen geständig
Gänzlich schuldig bekannte sich Beran A. hingegen, bald nach seiner Rückkehr aus Dubai an Plänen für einen Anschlag in Wien getüftelt zu haben. Nach den Schlussvorträgen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung werden sich die Geschworenen zur Beratung zurückziehen. Dies dürfte wohl länger dauern, mit einem Urteil ist nicht vor den Abendstunden zu rechnen.
Angeklagte zurechnungsfähig
Ein Sachverständiger schilderte zu Beginn dem Gericht ein psychiatrisches Gutachten zu Beran A. Bei diesem liege zwar eine "defizitäre, schulische Unterentwicklung" vor, da er alle Ausbildungen abgebrochen hatte. Dazu komme Cannabis-Konsum ab dem 16. Lebensjahr und weiterer Medikamente ab dem 18.. "Aber nichts davon hat je eine Schwelle überschritten, dass man sagen würde, das ist heute für uns relevant. Weder die Sucht, noch die Angsterkrankung." Auch liege keine körperliche Erkrankung vor. "Das ist jemand, der durchaus in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen." Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischem Zentrum liegen damit keine vor.
"Keine wesentlichen Störungen" verortete auch das danach von einer Sachverständigen vorgetragene psychologische Gutachten. Dass sich Beran A. im Laufe des Verfahrens für seine Tat entschuldigte, könne auch nicht aufrichtig gewesen sein, sagte sie auf Nachfrage einer Geschworenen. Allerdings habe die Gutachterin bei dem Angeklagten im Laufe der Hauptverhandlung "durchaus eine Veränderung bemerkt".