Grundrechte

Rückschlag für Benko: OGH weist Beschwerde gegen U-Haft ab

Der ehemalige Signa-Gründer René Benko bleibt in Untersuchungshaft.  

Nach knapp 15 Monaten hinter Gittern ist der Milliardenpleitier nun auch vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) mit einer Grundrechtsbeschwerde gescheitert.

Der OGH hat die Beschwerde von René Benko gegen die U-Haft abgewiesen, heißt es am Montag. Benko wurde in seinem Grundrecht auf persönliche Freiheit nicht verletzt.

„Tief in Wirtschaftskriminalität verwurzelt“

Der juristische Kampf um Benkos Freiheit dauert seit mehr als einem Jahr und vier Monaten - nämlich seit Jänner 2025. Nachdem das Landesgericht Wien die U-Haft mehrfach verlängert hatte, versuchte es der 48-jährige Tiroler auf dem Instanzenweg. Doch das erwies sich als Schuss ins Knie.

Mitte Februar 2026 rechnete das Oberlandesgericht (OLG) Wien in einem 110-seitigen Beschluss beinahe beispiellos mit dem einstigen Immobilien-Tycoon ab. Die Richter zeichneten das Bild einer „tief in der Wirtschaftskriminalität verwurzelten Persönlichkeit“.

Flucht- und Tatbegehungsgefahr

Besonders brisant ist die Einschätzung des OLG zur Tatbegehungsgefahr: Die Richter gehen davon aus, dass Benko bei einer Entlassung weitere schwere Straftaten begehen könnte.

Im Zentrum stehen dabei die Stiftungen im Umfeld des Unternehmers, darunter die Ingbe, Arual und Laura Stiftung. Das Gericht sieht Benko nach wie vor als „faktischen Machthaber“ und wirtschaftlichen Eigentümer, der über Strohmänner weiterhin Einfluss nehme. Die Befürchtung des Gerichts: Er könnte weiterhin strafbare Handlungen, insbesondere im Bereich der betrügerischen Krida, setzen.

U-Haft vor dem Übergang in Strafhaft?

Während in Österreich bereits die ersten Stiftungen (wie die Laura Privatstiftung) in die Insolvenz geschlittert sind, bleiben die liechtensteinischen „Vermögensbunker“ weiterhin unter Beobachtung.

Für René Benko, der seit 23. Jänner 2025 in Untersuchungshaft sitzt, steht Ende dieser Woche bereits die nächste Haftprüfungsverhandlung an. Angesichts der klaren Linie des Höchstgerichts spekulieren Beobachter nun, dass die Untersuchungshaft nahtlos in eine Strafhaft übergehen könnte. Das hängt maßgeblich davon ab, ob die bereits vorliegenden erstinstanzlichen Verurteilungen (24 Monate bedingt, 15 Monate unbedingt) rechtskräftig werden. Derzeit sind diese nicht rechtskräftig.

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