Wegen der Aussagen, saß Heidegger 8 Jahre schuldlos im Knast.
Im fortgesetzten Prozess wegen falscher Beweisaussage und Verleumdung gegen zwei Hauptbelastungszeugen im Mordfall Claudia Deubler am Landesgericht Salzburg ein Urteil ergangen: Die beiden Angeklagten wurden von Einzelrichterin Birgit Dunzendorfer freigesprochen. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, die Privatbeteiligtenvertreter kündigten eine Nichtigkeitsbeschwerde beim Oberlandesgericht Linz an.
Schuldlos hinter Gitter
Die beiden Beschuldigten - ein nunmehr
61-jähriger aus Bangladesch stammender Österreicher und ein 58-jährige
Pakistani - hatten mit ihren Aussagen zu der grausamen Bluttat an der
Salzburger Taxilenkerin in der Nacht auf 6. Juli 1993 den damals
verdächtigten Oberösterreicher Peter Heidegger schwer belastet. Auch als
Angeklagte behaupteten sie noch, sie hätten den im Jahr 2003
freigesprochenen Gmundner - er saß acht Jahre lang schuldlos im Gefängnis -
als Autostopper in der nähe des Tatortes in Wals-Siezenheim (Flachgau) zum
Salzburger Hauptbahnhof mitgenommen.
"Irrtum errlegen"
In ihrer Urteilsbegründung schloss
die Richterin nicht aus, dass die Angeklagten tatsächlich einen Soldaten mit
dem Namen "Peter" in der Tatnacht mitnahmen, auch wenn als erwiesen gelte,
dass es nicht Heidegger war. Die beiden seien einem Irrtum erlegen, hätten
aber nicht vorsätzlich falsch ausgesagt, so die Richterin.