Maßnahme gegen Stau

Salzburg: Fahrverbot in Altstadt

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Pkw von Urlaubern werden auf Park&Ride-Plätze abgeleitet.

Die Stadt Salzburg aktivierte am Montag gleich zwei Sperren, um die Altstadt vor einem Stau-Chaos zu bewahren. Wegen des angekündigten schlechten Wetters tritt einerseits das Staumanagement von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr in Kraft: Touristen-Fahrzeuge werden von der Innsbrucker und Münchner Bundesstraße auf Park&Ride-Plätze abgeleitet.

Andererseits startet auch die "Mittagsregelung": Bis 16. August ist die Einfahrt in die Altstadt vom Müllner Hügel, Neutor und von der Staatsbrücke aus werktags von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr nur mehr für Berechtigte erlaubt.

Fahrverbot mit Ausnahmen
Das Fahrverbot soll verhindern, dass besonders an Regentagen tausende Urlauber mit ihren Autos in das Zentrum der Mozartstadt strömen. Ausgenommen von der Schlechtwettersperre sind laut Stadtverwaltung Fahrzeuge mit österreichischem Kennzeichen und den deutschen Kennzeichen "BGL" (Berchtesgadener Land) und "TS" (Traunstein). In die Innenstadt hinein dürfen auch Lastwagen, einspurige Fahrzeuge, öffentliche Linien, Omnibusse sowie Personen mit Hotelbuchungsbescheinigung und mit Wohnsitz oder Arbeitsstätte in der Stadt Salzburg sowie stark Gehbehinderte.

Die von der Schlechtwettersperre betroffenen Verkehrsteilnehmer werden an der Innsbrucker Bundesstraße nach der Himmelreichkreuzung auf den P&R Flughafen (400 Stellplätze) und an der Münchner Bundesstraße im Kreisverkehr Mitte auf den P&R Messe (3.000 Stellplätze) abgeleitet.

Um den Rückstau auf der Münchner Bundesstraße zur Westautobahn zu vermeiden, werden die Fahrzeuge von jenen Personen, die eine Hotelbuchungsbescheinigung in Händen halten, und auch jene Personen, die in der Stadt wohnen oder arbeiten, ebenfalls auf den Messeparkplatz abgeleitet, sie können aber über die Bessarabierstraße zu ihrem Zielort fahren.

Die Mittagsregelung, auch "Innenstadtsperre" genannt, wurde für diesen Sommer als zusätzliche Maßnahme gegen den Stau getroffen. Ausgenommen davon sind Menschen mit Berechtigung wie Bewohner, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Hotelgäste, Taxis, Lieferanten, Gehbehinderte oder der öffentliche Verkehr. Die Berechtigten müssen einen Nachweis bei sich haben. Die Polizei wird die ersten beiden Tage nur ermahnen, ab dem dritten Tag gibt es Anzeigen.

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