Berufung der Projektgegner abgeweisen.
Wien/Salzburg. Die Baubewilligung für die umstrittene 380-kV-Leitung in Salzburg ist rechtskräftig. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat mit seiner Entscheidung vom 15. Oktober die ordentliche Revision gegen die Genehmigung als unbegründet abgewiesen. Damit hat auch die letzte Instanz im Sinne der Projektbetreiber entschieden. Die Stromleitung soll die Lücke im 380-kV-Ring schließen und gilt als wichtigstes Strominfrastrukturprojekt Österreichs.
Der Baubescheid ist seit März 2019 rechtskräftig, allerdings hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) damals eine Berufung vor dem Höchstgericht ermöglicht. Zahlreiche Anrainer, Gemeinden und Bürgerinitiativen hatten Beschwerde gegen das Projekt eingelegt. Sie sprachen sich zwar nicht gegen die 380-kV-Leitung an sich aus, forderten aber eine Verlegung des Kabels unter die Erde. Allerdings waren alle Anträge auf aufschiebende Wirkung gegen das Großprojekt in der Vergangenheit bereits abgewiesen worden. Der Baustart erfolgte im Oktober 2019. Die Arbeiten laufen derzeit in allen betroffenen Salzburger Bezirken, die ersten Masten stehen bereits.