34-Jährige zum Vorwurf der nationalsozialistischen Wiederbetätigung zum Teil geständig.
Eine 34-Jährige ist am Mittwoch bei einem Prozess in Salzburg wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Die Salzburgerin soll 2015 und 2016 im Internet auf Facebook und WhatsApp Bilder und Texte mit "Nazi"-Gedankengut verherrlicht haben. In ihrer Wohnung wurden einschlägige Gegenstände und Musik-CDs sichergestellt.
Die bisher unbescholtene Angeklagte zeigte sich zum Teil geständig. Das Urteil des Geschworenengerichtes ist nicht rechtskräftig, wie der Sprecher des Landesgerichtes Salzburg, Peter Egger, erklärte. Der Verteidiger hatte zwar auf Rechtsmittel verzichtet, die Staatsanwältin gab aber keine Erklärung ab.
Der Salzburgerin wurde zur Last gelegt, sie habe die illegalen Facebook-Einträge nicht nur geteilt, sondern einige Postings auch selbst ins Internet gestellt. Sie soll sich mit einem T-Shirt, auf dem die Doppelrune SS abgebildet war, und mit einer Halskette mit Hakenkreuzanhänger dargestellt haben. "Mein damaliger Freund sagte, das sieht sexy aus. Ich wollte ihm imponieren", rechtfertigte sich die Angeklagte.
Sie habe in einschlägigen Facebook-Gruppen eine Heimat gefunden, sie sei durch ihr Verhalten als Frau anerkannt worden, sagte die Beschuldigte zur vorsitzenden Richterin Gabriele Glatz. "Mein Freund sagte, wenn ich das mit den Postings nicht mache, bin ich ein Verräter", gab sie dem "Ex" eine Mitschuld. Dieser habe auch in ihrem Namen gepostet. Sie wisse, das sie einen Fehler gemacht habe, aber das Ausmaß ihres Verhalten sei ihr nicht bewusst gewesen, sagte die 34-Jährige reuevoll. Mittlerweile sei sie umgezogen und habe auch alle einschlägigen Sachen weggeschmissen. Mit der Ideologie des Nationalsozialismus könne sie sich jedenfalls nicht identifizieren, betonte die Frau.