Der Amok-Schütze von Graz, Arthur A., fiel bei der Stellung zum Bundesheer durch - trotzdem kam er danach an zwei Waffen.
Arthur A. erhielt vor Pfingsten ganz legal nach einem psychologischen Gespräch eine Waffenbesitzkarte, obwohl er den psychologischen Eignungstest beim Bundesheer nicht bestanden hatte.
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Behörden- und Systemversagen
Wie Servus.TV berichtet, offenbart sich dabei ein totales Behörden- und Systemversagen, denn das negative Gutachten "erkannte bei der Stellung die psychische Instabilität des Grazers, diese wichtige Information blieb aber beim Bundesheer. Denn das Heer ist nicht befähigt, Informationen (aus Datenschutzgründen Anm. d. Redaktion) wie diese weiterzugeben", wie es in einer Aussendung von Servus.TV heißt.
"Das muss sich dringend ändern!“
Der Landeshauptmann der Steiermark und Ex-Verteidigungsminister Mario Kunasek zeigt sich empört: „Das Bundesheer darf nur bei Suchtgift oder direkter Gefährdung Informationen weitergeben. Sonst verhindert der Datenschutz den Austausch. Das muss sich dringend ändern!“
Psychisch untauglich
Es gebe zwei Möglichkeiten, untauglich für den Dienst beim Bundesheer zu sein: Aus psychischen und/oder physischen Gründen, sagte Bauer. "Unser System hat funktioniert, aber wir hatten keine gesetzliche Grundlage, dies weiterzugeben", sagte Bauer zur APA.