Ab Montag

Grazer Ordnungswache soll Polizei Arbeit abnehmen

Teilen

In Graz werden ab Montag speziell geschulte Magistratsbeamte für Recht und Ordnung sorgen.

Besonders bei Anstandsverletzungen und aggressiver Bettelei sollen die 13 Männer und sieben Frauen den Kollegen von der Polizei Arbeit abnehmen, so der Grazer Polizeidirektor Helmut Westermayer am Freitag.

Als "neuen Dienst in der Stadt Graz" bezeichnete Bürgermeister Siegfried Nagl die Ordnungswache bei der feierlichen Angelobung der Beamten im Rathaus. Die Damen und Herren müssten nicht nur "Einfühlungsvermögen beweisen, sondern auch 'Halt' und 'Stopp' sagen" können, so Nagl. Laut dem Stadtchef sollen die Magistratsbeamten für "mehr Sauberkeit und mehr Ordnung in der Stadt" sorgen. Man könne nicht alles der Polizei überlassen.

In den Aufgabenbereich der Beamten fallen die Überprüfung und Überwachung der ortspolizeilichen Verordnungen, d.h. Verordnungen die von der Gemeinde erlassen wurden. Hauptsächlich sollen Verwaltungsübertretungen, "für die die Polizei keine Zeit mehr hatte", geahndet werden, so Andreas Köhler, Leiter der Ordnungswache. Die Beamten dürfen verwarnen, hinweisen, belehren oder auch Organstrafmandate mit 10 bis 35 Euro verhängen bzw. Strafanzeige erstatten. Laut Westermayer werde die Polizei "Hand in Hand" mit der Ordnungswache arbeiten.

Um die Einführung der Ordnungswache hatte sich zuletzt ein Streit um die Urheberschaft zwischen ÖVP und SPÖ entwickelt. Dies mündete darin, dass Nagl und Vizebürgermeister Walter Ferk (S) das Projekt am Freitag in getrennten Pressekonferenzen vorstellten. Ressortmäßig ist zwar der amtierende Bürgermeister Nagl zuständig, doch Ferk fühlt sich als Vater der Idee und warf der VP vor, deren Umsetzung zunächst blockiert und dann kopiert zu haben. Allein schon um den Bezeichnung für den Sicherheitskörper war heftig gefeilscht worden: Von der SPÖ als "Ordnungsamt" aufs Tapet gebracht, favorisierte die ÖVP eine "Stadtwache" - geworden ist es schließlich die "Ordnungswache".

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.