Urteil nicht rechtskräftig

Mitinsassin attackiert: Acht Jahre Haft und Einweisung

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41-Jährige hatte laut Anklage in Justizanstalt Schwarzau andere Häftlinge angegriffen.

Wiener Neustadt/Leoben. Eine 41-Jährige, die in der Justizanstalt Schwarzau (Bezirk Neunkirchen) in Niederösterreich Mitinsassinnen attackiert haben soll, hat am Dienstagabend am Landesgericht Wiener Neustadt acht Jahre Haft erhalten. Zudem wurde die Frau aus der Steiermark in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nach Angaben des Landesgerichts nicht rechtskräftig.

Der Angeklagten aus Leoben wurde u.a. vorgeworfen, am 5. Dezember 2018 in ihrer Zweierzelle mit einem Besteckmesser auf ihre Mitinsassin losgegangen zu sein. Aufgrund der Abwehrbewegungen des Opfers hatte die Tat laut Staatsanwaltschaft bloß Hämatome und Abschürfungen zur Folge. Außerdem soll die Steirerin heuer am 18. März im Freizeitraum der Justizanstalt eine Gefangene gewürgt haben.

Reihe von Delikten

Die Frau war wegen einer Reihe von Delikten - vom zweifachen Mordversuch über Körperverletzung bis zu Widerstand gegen die Staatsgewalt - vor einem Geschworenensenat gestanden. Die Angeklagte bekannte sich teilweise schuldig. Sie bestritt aber den Vorwurf des zweifachen versuchten Mordes, die beiden entsprechenden Fragen wurden von den Laienrichtern jeweils verneint. Der Schuldspruch erfolgte u.a. wegen versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung und versuchten Totschlags.

Die 41-Jährige ist laut einem Gutachten zurechnungsfähig, aber "massiv für andere gefährlich", wie die Staatsanwältin bereits am Dienstag der Vorwoche, dem ersten Verhandlungstag, ausgeführt hatte. Die Beschuldigte wurde zusätzlich zur Freiheitsstrafe in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
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