Mordversuch

"Waldmensch" muss lebenslang in Haft

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Der Niederösterreicher stach mit einem Messer auf eine Prostituierte ein.

In Handschellen und streng bewacht von drei Justizwachebeamten – so erschien der Waldmensch Friedrich O. (49) direkt aus der U-Haft am Dienstag im Grazer Landesgericht. Die Staatsanwaltschaft warf ihm versuchten Mord vor.

Aus verschmähter Liebe soll er als Freigänger im vergangenen November die Prostituierte Mia (29) erst mit einem Elektrokabel gewürgt und ihr dann ein Messer in den Hals gerammt haben. Sein Opfer überlebte wie durch ein Wunder. Nach der Wahnsinnsattacke verschanzte sich der gebürtige Niederösterreicher wochenlang vor der Polizei in einem Wald.

Waldmensch: „Heute kann ich darüber lachen“
„Es ist eh schon scheißegal, was ich sage“, gab sich der Waldmensch beängstigend gleichgültig vor Gericht. Und verhöhnte dann auch noch sein Opfer: „Ich habe einfach hingestochen. Heute kann ich darüber lachen.“ Sein Opfer Mia (29) brach am Dienstag in Tränen aus, als sie die Horrorgeschichte im Zeugenstand noch einmal erzählen musste. „Er hat gesagt, dass er mich liebt“, schluchzte die Bulgarin: „Für mich war er nur ein Kunde.“

Es war nicht das erste Mal, dass der gebürtige Niederösterreicher Amok lief. Schon 1998 geriet er ins Visier der Polizei. Friedrich O. brach damals in Dutzende Häuser und Firmen ein, versteckte sich in einem Wald bei Wiener Neustadt und entkam so immer wieder den Ermittlern. Damals hatte er auch eine Beziehung zu Claudia B. (31) – als die ihn nicht mehr sehen wollte, rastete der „Waldmensch“ völlig aus. Er fesselte und vergewaltigte die Frau vor den Augen ihrer Kinder. Dann entführte er sie, verging sich tagelang an ihr. Dafür wurde er bereits zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt. Gelernt hat Friedrich O. nichts daraus …

Er kommt in Anstalt für abnorme Rechtsbrecher
Der psychiatrische Gutachter betonte am Dienstag in Graz: „Der Mann hat eine Persönlichkeitsstörung und ist brandgefährlich.“ Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt – und soll in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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