Innsbruck

Fall Nadina: Anästhesist freigesprochen

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Mädchen seit Routineoperation an Innsbrucker Klinik schwerstbehindert.

Der Prozess gegen einen Tiroler Anästhesisten im Fall eines nach einer Leistenoperation an der Innsbrucker Klinik im Jahr 2008 schwerstbehinderten Mädchens hat am Dienstag mit einem Freispruch geendet. Die Anklage hatte dem Mediziner fahrlässige Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vorgeworfen. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Der Freispruch erfolgte laut Richter Gerhard Melichar "im Zweifel". "Man hat sich in einem umfangreichen Ermittlungsverfahren bemüht, die Vorgänge möglichst genau aufzuklären. Das ist aber nur zum Teil gelungen", sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung.

Es gebe keine objektiven Beweise für ein sorgfaltswidriges Verhalten des Angeklagten. Mehrere Mediziner gingen in ihren Gutachten davon aus, dass das Verhalten der Ärzte auf der Kinderintensivstation, auf die das Mädchen verlegt worden war, grob fahrlässig gewesen sei. Deshalb sei die Differenzierung, wo und wann die Schäden des Kindes aufgetreten seien, nicht mehr möglich, fügte Melichar hinzu.

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